Arbeitszeitgesetz

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  • Hallo,


    wie verhält es sich eigentlich mit dem Arbeitszeitgesetz ? Sind die Vorschriften für alle Arbeitnehmer verbindlich oder gibt es, wie eigentlich in allen Rechtsbereichen, auch hier Ausnahmen ?


    Wäre mal interessant zu wissen,


    Horst

  • Hallo Benjes,


    das Arbeitzetgesetz gilt für Arbeitnehmer. Von diesem Begriff sind auch in der Ausbildung befindliche Mitarbeiter erfasst. Für leitende Angestellt gilt es nicht. Besondere Regeln gibt es für Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz und für Personen, die fahrerische Tätigkeiten ausüben.


    Man muss sich also immer vergegenwärtigen, ob der betroffene Personenkreis unter den Arbeitnehmerbegriff zu fassen ist und ob es unter Umständen nicht speziellere Regelungen in anderen Gesetzen gibt, die die allgemeinen Grundsätze des Arbeitszeitgesetzes verdrängen.



    Schönen Gruß,


    Lorenz

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