Neues Mitglied in die JAV?

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  • Hallo!


    Unsere JAV besteht aus drei Mitgliedern. Eine Vorsitzende, nämlich ich, und zwei Vertreter. Einer der Vertreter ist noch in der Ausbildung, der andere schon fertig und ist fest bei uns im Betrieb eingestellt. Mitte diesen Jahres geht auch mein anderer Vertreter in die Prüfung und kann danach eine Stelle als Außendienst Monteur erhalten. Nimmt er diese Stelle an, wird er sein Amt aber auf Grund des Kündigungsschutzes nicht niederlegen, aber seine "Arbeitskraft" geht der JAV natürlich verloren. Der zweite Vetreter kann auch nicht immer bei allen Treffen anwesend sein, da er wie bereits erwähnt ja schon voll im Betrieb integriert ist. Jetzt möchte ich aber nicht später alles alleine machen müssen. Kann man dann einfach so ein weiteres Mitglied in die JAV berufen? Wenn ja wie macht man das dann? Nimmt man einfach den, der bei den JAV Wahlen im November 04 die nächst meisten Stimmen bekommen hat oder muss man da eine ganz neue Wahl machen?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus


    Felidae

  • HALT MOMENT!!! Du HAST zwei JAV-Mitglieder, auch wenn diese nicht mehr in der Ausbildung sind und diese schon als Angestellte oder Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind.


    Für diese Kollegen gilt das Betriebsverfassungsgesetz bzw. B/L-PersVG weiter!!! Das heißt: Sie sind für die JAV-Tätigkeiten von der normalen Arbeit freizustellen!!! Das steht ihnen nach Gesetz zu! Und daran muss sich der Arbeitgeber dann auch richten! ...


    Tipp: In diesem Falle ist genauso zu verfahren, wie bei den normalen Mitgliedern des Betriebs- bzw. Personalrates.

  • Ja also man kann ja Mitglied der JAV werden, solange man unter 25 Jahren alt ist, egal in welchem Verhältnis man zu dem Betrieb steht.
    Jetzt überlegen wir drei von der JAV aber wie gesagt, ob wir nicht ein viertes Mitglied mit einbeziehen sollten und meine Frage, wie das dann funktioniert ist jetzt irgendwie nicht wirklich geklärt oder ich habe deine antwort nur einfach nicht richtig verstanden, das kann ja auch mal sein...
    Aber trotzdem danke für den versuch...

  • Dominic schrieb bereits, wenn ihr Ersatzmitglieder habt, so rücken diese für Sitzungen nach ... aber nur für die Dauer der Abwesenheit "ordentlicher" Mitglieder, es sei denn, diese scheiden aus.
    Ein viertes ordentliches JAV-Mitglied nachnominieren oder wählen ist im Gesetz NICHT vorgesehen.

  • Ansonsten wende dich doch einfach mal an deine ver.di-Jugendsekretärin.
    Für deinen Bezirk ist das [edit by kandschwar: bitte keine Telefonnummern angeben!!! Wenn dann bitte per PM oder eMail!!!]. Die kann dich dann auch entsprechend beraten.

  • Zitat von "Dominic"

    Die Kollegen von Ver.di mal in allen Ehren, aber wobei sollen die denn jetzt speziell in diesem Falle helfen ? :D


    Die können zum Beispiel in rechtlichen Fragen zum LPVG/BetrVG genaue Auskünfte geben, weil sie in diesen Fragen fit sind.


    Hier noch mal die Mailadresse von Monique:


    monique.steeger(at)verdi.de


    (Extra für kandschwar ohne das @-Zeichen. ;) )

  • Also, damit ich das richtig verstehe. Die anderen beiden wollen / können ihr Amt nicht richtig wahr nehmen und deshalb wollt ihr einen mehr mit ins Boot nehmen?!
    Wieso löst ihr euch nicht auf und veranstaltet eine neue Wahl? Das wäre doch am einfachsten!

  • Zitat von "Dominic"

    Das kann man dann wohl auch zu jeder anderen Frage hier im Forum schreiben. :smt017


    Nö. Das gilt zwar grundsätzlich für Gewerkschaften, aber ver.di ist eben nur für bestimmte Branchen zuständig. Für Sonjas Bereich z.B. hat die IG Metall spezielle Ansprechpartner. Für wieder andere gibt es z.B. die Transnet oder andere Ansprechpartner.

  • Zitat von "MathiasR"


    Nö. Das gilt zwar grundsätzlich für Gewerkschaften, aber ver.di ist eben nur für bestimmte Branchen zuständig. Für Sonjas Bereich z.B. hat die IG Metall spezielle Ansprechpartner. Für wieder andere gibt es z.B. die Transnet oder andere Ansprechpartner.


    Wirklich, wär mir gar nicht aufgefallen. :D :D :D


    Jetzt mal im Ernst, Felidae hat eigentlich eine einfache Frage zur Geschäftsführung der JAV geschrieben. Ich verstehe nur nicht, warum man bei einer solchen Frage, die eigentlich jeder beantworten kann, der sich mit den PersVG´en ein bischen beschäftigt hat, jemand von Ver.di, der auch nichts anderes sagen kann, wie das was hier bereits geschrieben wurde, diesbezüglich weiterhelfen kann.


    Bis dann

  • Das Problem bei einer neuen Wahl könnte sein, dass sich die beiden wieder zur Wahl aufstellen lassen und evtl. sogar wieder gewählt werden.


    Es gibt ja einige, die sich nur zur JAV wählen lassen, weil sie damit bessere Übernahmechancen haben... hatten wir hier auch schon und so wie ich das sehe wird das bei unserer neuen Wahl wohl auch wieder ein Thema sein. :smt085


    Von daher bin ich mir nicht sicher ob das Problem mit einer Neuwahl gelöst sein wird.


    Aber einfach noch jemanden mit ins Boot nehmen geht halt auch nicht...

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