Überwachung / Kontrolle LKW - GPS ?

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  • Hallo,


    ich habe am Wochenende einen alten Bekannten wiedergetroffen. Der meinte, dass in dem Unternehmen, in dem er arbeitet, geplant sei, GPS zur Überwachung der Fahrer zu nutzen. Das Wort "geplant" sei dabei nicht sonderlich ernst zu nehmen. Es wird bereits vermutet, dass seit längerer Zeit überwacht wird ; nun soll es aber wohl offiziell gemacht werden, damit man den Fahrern die Verstöße, die anscheinend gefunden worden sind, auch anhand der Systemdaten zum Vorwurf machen kann.


    Meine erste Reaktion war erst einmal: Ähhhhhhhhm ???? Datenschutz ?


    Kann man GPS wirklich derart ausufernd für sich nutzen ?

  • Hallo Horst,


    hier ist der Fall einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle gegeben. Sofern der Betrieb Deines Bekannten einen BR haben sollte, wäre diesem geraten, über eine BV nachzudenken, die dies eindeutig verbietet und darüber hinaus Instanzen festsetzt, über welche das Unterbleiben dieser Kontrollen effizient kontolliert oder besser noch im Keime erstickt werden kann. Das ist bei weitem nicht so einfach wie es auf den ersten Blick vielleicht "klingen" mag. Vielmehr sind Befugnisse vonnöten, die einen erhöhten Einsatz des BR in der Praxis legitimieren. Diese Befugnisse muss der BR dann aber auch konsequent nutzen, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Daran scheitert die pranktische Umsetzung dieser BVs leider sehr oft.


    Lorenz

  • Hallo,


    ich halte von der Norm nicht viel. Erteilt man seine Einwilligung nicht, steht man sofort unter Generalverdacht. Also wird jeder, dem sein Arbeitsplatz langfristig lieb ist, diese Erklärung auch abgeben. Aus diesem Grund hätte man es auch gleichermaßen erlauben können.



    Das ist meine Sicht der Dinge,


    Jost

  • Hallo,


    stimmt schon irgendwie: Wenn man dieses Einverständnis nicht gibt, wird das wahrscheinlich die Folge sein. Ansonsten könnte man die Zustimmung ja trotzdem geben. So kann einem das schnell auch einmal ausgelegt werden. Dann kann man sich sicher sein, dass man sicherlich nicht gänzlich damit in Ruhe gelassen wird, sondern man sich anderer Mittel bedienen wird, um dahinterzukommen, warum genau die Einwilligung nicht erteilt worden ist. So macht man sich interessant.


    Horst

  • Moin,
    Betriebsrat muss Handy-Überwachung zustimmen! Das dürfte wohl auch für eine GPS-Überwachung gelten.
    Nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt ist die Einführung eines Überwachungssystems der Nutzung von Mobiltelefonen ohne die Zustimmung des Betriebsrates nicht gestattet.


    Um die Benutzung der Mobiltelefone seiner Monteure im Außendienst besser kontrollieren zu können, wollte ein Arbeitgeber die Mobilanschlüsse mit seiner EDV-Zentrale vernetzen. Ziel war es, alle Gesprächsverbindungen zu überwachen, um vor allem der Privatnutzung der Firmenhandys entgegentreten zu können. Der Betriebsrat hatte dieser Maßnahme noch nicht zugestimmt. Trotzdem startete der Arbeitgeber einen „Probelauf'“ der Überwachung. Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und fühlte sich übergangen. Er ging gegen die Einführung des Überwachungssystems gerichtlich vor.


    Das Arbeitsgericht Frankfurt untersagte dem Arbeitgeber, das Überwachungssystem ohne Zustimmung des Betriebsrats einzuführen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auch der Probelauf einer Telefonüberwachung der Mitbestimmung bedarf.


    Arbeitsgericht Frankfurt; Aktenzeichen: 5 BVGa 4/04
    GHruß bj

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