Zufriedenheitsumfrage unter den Mitarbeitern

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  • Hallo,


    da es bei uns das unbestimmte Gefühl gibt, dass die Motivation der Mitarbeiter nicht die beste ist, wollen wir eine Zufriedenheitsumfrage machen. Ziel soll sein, den einzelnen zu erreichen, seine Meinung mitzuteilen. Die Fragen sollen "offen" gestellt werden, um nicht die Antworten schon vorzugeben (nicht: Bist du mit deiner Bezahlung zufrieden?)


    Was ist bei einer solchen Umfrage zu beachten? Muss der AG Bescheid wissen? Gibt es gesetzliche Regelungen?


    Gibt es Erfahrungen, die Ihr schon mit solchen Umfragen gemacht habt?

  • Hallo MLeis,


    der ASrbeitgeber muss dazu nicht in Kenntnis gesetzt werden. Schön wäre dies dennoch, um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. In Bezug auf die Zulässigkeit der Fragen muss beachtet werden, dass hierbei dieselben Voraussetzungen eingehalten werden müssen als wenn der Arbeitgeber selber diese Umfrage stellen würde. Es dürfen keine personenbezogene Daten erhoben werden, ferner sollten die Fragen nicht in einer Art präzisiert werden, dass Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen möglich sind.


    Schpönen Gruß,


    Jost

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