Hallo,
welche Möglichkeiten bestehen vonseiten der Geschäftsleitung, wenn ein Ersatzmitglied in den WA berufen werden soll, welches auch eine wirtschaftlich-akademische Vorbildung aufweist, nicht den genau diesen aufgenommen werden soll ?
Zum einen wird in unserem Falle angebracht, dass die Person aufgrund Ihrer gehobenen Stellung in der Abteilung, in der sie arbeitet, unverzichtbar sein und von daher die Arbeit im WA aus unternehmersicher Sicht in keinem Fall gangbar sein. Ferner wird vertreten, dass selbstverständlich eine Vorbildung vorhanden sein ; diese aber für den WA nicht präzise genug sei.
Ist es im Bereich des WA nicht auch genau so wie beim BR ? Ich meine wenn man sich hier bei Poko einmal ansieht, wie viele Einführungsmöglichkeiten in die verschiedensten Themenbereiche es gibt, ist es dann nicht auch beim WA so, dass wenn Bedarf gesehen wird, ein Schulungsanspruch besteht ?