Urlaubsplanung 2011

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    bei uns wird im Betrieb verlangt, daß die Urlaubsplanung für 2011 bis zum 15.12.2010 fertig ist und der komplette Urlaub darin verplant ist.


    Jetzt meine Frage: Muß ein Mitarbeiter seinen kompletten Urlaub verplanen, obwohl er noch gar nicht weiß, was ihm das nächste Jahr bringt? Oder kann er sich Urlaub aufheben?


    Außerdem bestimmen sie bei uns, daß du entweder 2 mal 3 Wochen oder 3 mal 2 Wochen Urlaub nehmen mußt. Und daß nicht mehr wie drei Mitarbeiter zur selben Zeit in Urlaub gehen dürfen. Deshalb gibt es logischerweise bei den Ferienterminen immer viel Ärger. Irgendeinen Mitarbeiter erwischt es immer, der seinen Urlaub nicht so bekommt, wie er ihn haben will.


    Vielleicht weiß ja einer von euch Rat.


    Danke schon mal im Voraus. :)

  • Hallo KAKELO,


    Es gibt hierüber keine verbindliche Regelung. Termine und Fristen für Dienst- und Urlaubsplanung unterliegen der Mitbestimmung und werden daher in Betrieben mit BR/PR per Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt. Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Urlaubsgewährung immer durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Daran ändert auch § 7 BUrlG. erst einmal nichts. Ferner muss man beachten, dass die Frage des Zeitraumes, in dem der Urlaub zu gewähren ist, eine Rechtsfrage darstellt. Diesbezüglich hat der BR sodann kein Mitbestimmungs; sondern lediglich ein Mitbeurteilungsrecht, da es sich hier um eine Rechtsfrage handeln. Die Mitbeurteilung wird dann dahingehend ausgeübt, dass die Richtigkeit der Entscheidung überprüft wird.


    Schönen Gruß,


    Jost

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!