Sind regelmäßige Sitzungen im Betriebsrat notwendig?

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  • Sind im BR regelmäßige Sitzungen eigentlich notwendig? Wenn ich das bei uns richtig verstanden habe, dann machen die manchmal einfach einen Vorschlag, bringen den zu Papier und gehen dann von Schreibtisch zu Schreibtisch von den Mitgliedern und lassen sich das unterschreiben. Ist das so erlaubt?

  • Hallo kev,


    gestzliche Bestimmungen für die Anberaumung von Sizungen gibt es nicht. Als Ausnahmen sind hier aber die §§ 99 und 102 BetrvG zu nennen. Diese geben Fristen vor, innerhalb derer dr BR agieren will. Versäumt er die Frist, verliert er seine Beteiligungsrechte. Ansonsten ist der BR aber frei in seiner Wahl.


    Es wäre sicherlich auch schwer, hier Werte vorzugeben, denn ausschlaggebend sind die Verhältnisse vor Ort. Es kommt immer darauf an, was genau zur Debatte steht und von daher ist es nicht schlecht, wenn man die Dinge so flexibl wie mögliuch hält. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass eine wichtige Funktion der BR-Sitzung jene ist, dass alle einmal zusammensitzen und man so die Möglichkeit erhält, die Dinge in einem gemeinsamen Forum besprechen zu können. Wenn es sich hier jedoch um einen kleineren Betrieb handelt in dem man sich soweiso jeden Tag sieht, ist dies dann ja sowieso schon wieder anderweitig gegeben. Aus eigener Erfahrung würde ich aber sagen, dass man die Termine nicht zu sparsam setzen sollte. Ich persönlich finde es effektiver, in der Woche beispielsweise 1 Stunden Sitzung abzuhalten als dass man am Monatsende im Rahmen von 4 Stunden die Vorkommenisse des gesamten Monats durchkauen muss. Das ist dann nicht wirklich prickelnd. Aber das ist sicherlich eine Geschmacksfrage, das darf man nicht vergessen.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Sind im BR regelmäßige Sitzungen eigentlich notwendig? Wenn ich das bei uns richtig verstanden habe, dann machen die manchmal einfach einen Vorschlag, bringen den zu Papier und gehen dann von Schreibtisch zu Schreibtisch von den Mitgliedern und lassen sich das unterschreiben. Ist das so erlaubt? Nein!!


    Hallo kev,


    die Regelungen findest Du im § 29 Abs. 2 Satz 1 ff BetrVG.


    Beschlüsse im Umlaufverfahren sind grundsätzlich unwirksam.


    Gruß bj

  • Hallo kev,


    so ist es; zwar ist nicht vorgeschrieben, wie genau die Sitzungen anzuberaumen sind. Aber wenn es Handlungsbedarf gibt, ist die Sitzung unumgänglich . Es soll gerade gemeinsam beraten werden . Bei diesen Schreibtischbeschlüssen würde auch die große Gefahr bestehen, dass sich jemand über den späteren Beschluss beschwert, da er vielleicht nicht ausreichend Kenntnis gehabt habe oder hinter seinem Rücken etwas ergänzt worden ist.


    Aus diesem Grund ist lediglich die gesetzlich vorgebene Sitzung die Form, mit der man wirksame Entscheidungen herbeiführen kann.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    die Sache ist jetzt zwar schon eine Weile her; aber irgendwie habe ich seit geraumer Zeit das Bedürfnis noch einmal klarstellen zu wollen, dass Beschlüsse im Umlaufverfharen nach städniger Rechtsprechung des BAG nichtig sind. Ferner hat es bei uns vor Jahren auch schon einmal Zwistigkeiten gegeben, was die Durchführungen von , na ja, wie nennt man es jetzt am besten ... Vorberatungen gegeben hat. Da wird dann viel stille Post gespielt, der eine sieht viel Gesprächsbedarf, der andere weniger und im Endeffekt sind alle irgendwie anders informiert. Von daher macht es auch viel Sinn, die Sitzung im Rahmen der beratenden Tätigkeit zu nutzen damit alle wirklich den gleichen Kenntisstand haben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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