Deutschkurspflicht?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo mal wieder!
    Diesmal habe ich eine Frage, die nicht unseren Betrieb, sondern den meines Mannes betrifft:
    Dort gibt es einige ausländische Arbeitnehmer, deren Deutsch nicht besonders gut ist, was sich allerdings nie auf deren Arbeitsleistung ausgewirkt hat. Allerdings verlangt der AG wohl nun, dass sie einen Deutschkurs besuchen sollen. Kann er das so einfach, auch wenn dies wohl nicht notwendig ist?


    LG,
    Hanna

  • Hallo Hanna,


    vielleicht hilft Dir folgendes Urteil weiter:


    BAG Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08


    Leitsatz


    1. Eine mittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 2 AGG liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.


    2. Verlangt der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern Kenntnisse der deutschen Schriftsprache, damit sie schriftliche Arbeitsanweisungen verstehen und die betrieblichen Aufgaben so gut wie möglich erledigen können, so verfolgt er ein sachlich gerechtfertigtes Ziel.


    Gruß bj

  • Klasse, vielen Dank!
    Allerdings ist ja im Falle der Firma meines Mannes dahingehend ein Unterschied, dass die Arbeitsanweisungen wohl immer zur Zufriedenheit erfüllt wurden. Das könnte ja durchaus dazu führen, dass das sachlich gerechtfertigte Ziel verneint werden könnte...


    LG,
    Hanna

  • Klasse, vielen Dank!
    Allerdings ist ja im Falle der Firma meines Mannes dahingehend ein Unterschied, dass die Arbeitsanweisungen wohl immer zur Zufriedenheit erfüllt wurden. Das könnte ja durchaus dazu führen, dass das sachlich gerechtfertigte Ziel verneint werden könnte...


    LG,
    Hanna



    Hanna,


    man weiß ja nie, vielleicht gibt es in der Chefetage einige die das eben nicht so sehen.


    Da wir die Verhältnisse in der Fa. Deines Mannes nicht kennen, können wir uns schwerlich ein Urteil erlauben.



    Gibt es einen BR?
    Gruß bj

  • Hallo,


    ich kann mir das schwerlich vorstellen, dass immer alles zur vollsten Zufriedenheit verläuft. In welchem Arbeitsverhältnis hat man das schon ? Das soll nicht bedeuten, dass unbedingt des Erlernen oder Verbessern der Sprachkenntnisse daran irgend etwas ändern könnte.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo euch beiden!


    Ja, es gibt einen BR. Mein Mann ist allerdings kein BR-Mitglied.
    Lorenz: Ich sehe das genauso. Mein Mann meinte, dass man sich mit den ausländischen Kollegen durchaus gut verständigen kann. Die Probleme liegen wohl eher im aktiven und weniger im passiven Deutsch, deshalb ist zumindest er der Meinung, dass es schon eine ziemlich unbillige Härte wäre, diese zum Deutschkurs zu verpflichten.


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo,


    meiner Ansicht nach ist vor allem das Sprachverständnis sehr wichtig. Es gibt selbstverständlich immer Jobs, in denen dies wichtiger sein mag und auch selbstverständlich Jobs, in denen dieser Faktor weniger zum Tragen kommt. Ferner kann es immer einmal Situationen geben, in denen es einmal darauf ankommen kann. Dies können z.B. Arbeitsunfälle sein. Meiner Ansicht nach kommt es hier wirklich auf den Einzuelfall an, ob es tatsächlich unbillig ist oder nicht. Eine pauschale Antwort lässt sich schwerlich treffen, denke ich.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo euch beiden!


    Ja, es gibt einen BR. Mein Mann ist allerdings kein BR-Mitglied.
    Lorenz: Ich sehe das genauso. Mein Mann meinte, dass man sich mit den ausländischen Kollegen durchaus gut verständigen kann. Die Probleme liegen wohl eher im aktiven und weniger im passiven Deutsch, deshalb ist zumindest er der Meinung, dass es schon eine ziemlich unbillige Härte wäre, diese zum Deutschkurs zu verpflichten.


    Liebe Grüße,
    Hanna


    Hallo Hanna,


    als BR würde ich über die berufliche Weiterbildung ansetzen, da die Deutschkenntnisse bisher ausreichend waren und nun verbessert werden sollen.


    Ansatzpunkt wäre bei mir § 92a BetrVG Förderung zur Beschäftigungssicherung.


    Gruß


    bj

  • Hallo ihr alle!
    Ruben: Der AG sieht die Kurse wohl als notwendig an und übernimmt die Kosten. Stattfinden sollen die Kurse allerdings außerhalb der Arbeitszeit (ohne Entschädigung...oder haben die Kollegen einen Anspruch auf Entschädigung?).
    Blackjack: Ich habe mir den § 92a BetrVG durchgelesen, aber ich muss zugeben, dass ich deine Argumentation leider bisher nicht ganz verstehe. Könntest du das noch einmal für jemanden verständlich erklären, die erst ein paar Monate im BR ist und sich noch nicht so gut auskennt?
    Das wäre wirklich lieb!


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo ihr alle!
    Ruben: Der AG sieht die Kurse wohl als notwendig an und übernimmt die Kosten. Stattfinden sollen die Kurse allerdings außerhalb der Arbeitszeit (ohne Entschädigung...oder haben die Kollegen einen Anspruch auf Entschädigung?).
    Blackjack: Ich habe mir den § 92a BetrVG durchgelesen, aber ich muss zugeben, dass ich deine Argumentation leider bisher nicht ganz verstehe. Könntest du das noch einmal für jemanden verständlich erklären, die erst ein paar Monate im BR ist und sich noch nicht so gut auskennt?
    Das wäre wirklich lieb!


    Liebe Grüße,
    Hanna


    Hallo Hanna,


    mit den neueun Informationen sieht die Sache ja viel netter aus.


    Da der AG es für notwendig ansieht, sehe ich ein MBR nach § 97 Abs. 2 BetrVG, der BR ist also voll im Boot. Dem Betriebsrat ist neben § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht bei der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Berufsbildungseinrichtungen, bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eingeräumt. Der AG ist verpflichtet, mit dem BR rechtzeitig und eingehend zu beraten bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, sowie hinsichtlich der Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen. Übernimmt der AG - zumindest teilweise - die Kosten, so bestimmt der Betriebsrat bei der Auswahl der Arbeitnehmer gemäß § 98 Abs. 3, 4 BetrVG mit. Eine BV wäre zu empfehlen, wo auch die Modalitäten festgelegt werden ob während der AZ oder in der FZ, was bis zur Einigungsstelle gehen kann.


    Gruß bj

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!