Personalausschuss Aufgaben

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  • Hallo,



    wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und wissen bei folgender Frage nicht weiter bzw sind uns im BR Gremium uneinig.


    Wir haben vor einem Monat einen Personalausschuss gegründet und ihm die Handlungsvollmacht über alle Personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG übertragen. Jetzt hatten wir diese Woche die Situation das alle Mitglieder des PA + Erstsatzmitgl. nicht da waren. Darf dann der BR in seiner Sitzung einfach wieder über z.B Einstellungen entscheiden und abstimmen obwohl diese Aufgabe offiziell an den PA abgegeben wurde oder müssen wir warten bis min 2 Mitgl des PA wieder verfpgbar sind ??


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Sabine


  • Hallo Sabine,


    besteht darüber hinaus ein Betriebsausschuss?


    Sind im PA 2 BRM vertreten?


    Gruß bj

  • hallo blackjack,


    unser PA besteht aus 3 ständigen Mitgliedern die gleichzeitig auch BR Mitglieder sind. Wir haben auch einen Betriebsausschuss deren Mitglieder als "Ersatzmitglieder" für den PA ernannt wurden wenn alle ständigen PA Mitglieder nicht da sein sollten - das wurde per Beschluss in der ersten PA Sitzung so festgelegt.


    Nur tagt unser Betriebsausschuss zur Zeit nicht wirklich... die Tagesgeschäfte erledige ich als BV Vorsitzende und ein weiteres BR Mitglied. Ich weiß mitlerweile das das nicht so korrekt ist und habe bereits angekündigt das wir das ändern müssen. Da wir aber per Beschluss ausdrücklich die Aufgaben für die Personellen Angelegenheiten an den PA abgegeben haben weiß ich nicht ob wir "einfach so", ohne Beschluss, Situationsbedingt diese Aufgaben kurzfristig einem anderen Gremium "übergeben " können


    Gruß


    Sabine

  • Hallo Sabine,


    da der BR als Gesamtorgan im Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse ja zuständig bleibt, dürfte es meiner Meinung nach keine Probleme geben, bei Ausfall des PA, dass die Zuständigkeit beim BR verbleibt.


    Das solltet ihr für die Zukunft in einer GO beschliessen.


    Gruß


    bj

  • Hallo,


    ich gehe auch davon aus, dass diesbezüglich keine Probleme bestehen. Der Existenz des Ausschusses ist in das Ermessen des BR gestellt. Wenn man einmal von den Formerfordernissen, die im Einzelfall zu beachten sind, absieht, ist er der jenige der entscheidet ob es überhaupt zu einer Errichtung kommt ebenso wie er auch entscheidet, ob der betreffende Ausschuss nicht evtl. auch wieder aufgelöst wird.


    Wenn es so sein sollte, dass der Ausschuss seine Aufgabe nicht sonderlich ernst nimmt, wäre letztere Variante vielleicht die ratsamste; denn dann brauch man sich um Probleme dieser Art schon einmal gar keine Sorgen mehr machen :)



    Nichts für ungut,


    Jost

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