Ausschluß eines BR-Mitgliedes aus dem Gremium

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen.


    Wir haben in unserem neuen BR ein größeres Problem mit einem unser BR - Mitgliedes.


    Vorne weg:


    Unsere Mitarbeiter, die wir mit 17 BR - Mitglieder vertreten, sind ausschließlich Zeitungs- und Postzusteller.


    Wir arbeiten alle beim Z & S Zustellservice.


    Nun zu unserem Problem.


    Wir haben in unserer Mitte, ein BR-Mitglied, dass uns große Probleme bereitet, er möchte, wie auch in der letzten Legislaturperiode wieder freigestellt werden. Um dies zu erreichen, hat er beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass er mit sofortiger Wirkung, freigestellt wird. Er hat durch abgabe einer eidesstattliche Versicherung, dies er wirkt.


    Durch diesen andauernden Kampf, während der laufenden Sitzung (seine Freistellung ja/nein) ist der Ablauf der Sitzung enorm gestört und das Gremium kann seine Arbeit in anderen wichtigen Sachen nicht vornehmen.


    Die BR - Vorsitzende ( neue gewählt, noch nie BR gewesen) hat ihn schon mehrmals gerügt, seine Querelen sich zu einem späteren Zeitpunkt aus zu handeln, seitens von ihm kommt immer nur die Frage " wann werde ich freigestellt", er zeigt sich engstirnig, unbelehrbar und nicht kooperativ gegenüber seinen BR - Mitgliedern.


    Er wusste, dass die Vorsitzende im Urlaub ist und so den Termin beim Arbeitsgericht nicht wahrnehmen kann, darum verlangte er eine Eilverhandlung in Sachen seiner Freistellung. Laut Arbeitsgericht muss der stellv. BR-Vors. erscheinen (neu gewählt, früher nur Ersatzmitglied).


    So nun meine Frage an das Forum.


    In wie weit ist es möglich, so einen Querulanten aus dem Gremium aus zu schließen, damit die BR - Arbeit seinen geregelten Gang gehen kann. Wir sind jetzt seit Mai 2010 im Amt, aber ausser über Freistellung des Mitgliedes, wurde für die Belegschaft noch nichts unternommen.


    Welche Paragraphen würden uns helfen, damit die Sache hieb und stichfest über die Bühne gehen kann.


    Ihr müsst Euch aber 100% sicher sein, sonst lernt uns das Arbeitsgericht gleich wieder kennen, er streitet unheimlich gerne.


    Ihr könnt mir auch unter meiner EMail - Adresse, Euren Kommentar zu kommen lassen.


    Es Eilt !!!!!!!





    Vielen Dank im Voraus, verbleibe ich mit kollegialem Gruß. ?( X( ;(


    edit: Beitrag aus datenschutzrechtlichen Gründen editiert.

  • Hallo Lemming49,


    erst einmal wünsche ich Dich herzlich willkommen in unserem Forum ;) .


    Das hört sich ja gar nicht gut an. An dieser Stelle wird es, auch wenn es selbstverständlich Aufwand in mehrerer Hinsicht mit sich bringt, erforderlich sein, einen Anwalt einzuschalten. Früher oder später wird sich dieses, wahrscheinlich sowieso nicht vermeiden lassen. Da er mit seinen "Machenschaften" anscheinend bis dato auf juristischer Ebene recht erfolgreich voranschreiten konnte, wird er sicherlich nicht ohne weiteres aufhören, von juristischen Mitteln Gebrauch zu machen. Wie in solchen Fälen zu verfahren ist, sollte durch eine anwaltliche Beratung geklärt werden, da nur ein solcher fachlich in der Lage ist, abzuschätzen, wie in einem solchen Fall am besten vorgeht.


    In unserem Forum befinden sich diverse Threads, die sich mit ähnlichen Themen befassen. Diese dürften hilfreich sein, wenn man sich verständnishalber ein wenig mehr mit der Problematik von Querelen innerhalb des betriebsratlichen Gremiums auseinandersetzen möchte. Eine anwaltliche Beratung wird aber durch die Lektüre keinesfalls ersetzt werden können.


    Mit freundlichem Grüßen,


    Tom

  • P.S.: aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es in diesem Forum nicht möglich, personenbezogene Daten anzugeben. Dazu zählt neben der Telefonnummer und der Wohnadresse unter anderem auch die Emailadresse, auch wenn es sich dabei vielleicht nicht um die Stammadresse, die man tagtäglich verwendet, handelt. Aus diesem Grunde musste ich sie leider aus Deinem Beitrag entfernen. Wenn Du an einem der zahlreichen Poko-Seminare teilgenommen haben solltest, besteht die Möglichkeit, über den MeinPoko- Bereich Email-Kontakte zu führen.


    Diesbezüglich muss ich leider um Dein Verständnis bitten.

  • @Lemming49,


    erstmal sehe für eine Ausschluss null Chancen, da der Kollege wohl gegen kein Gestzt verstossen hat. (§ 23 BetrVG)


    Desweitern muss ich dem Kollegen etwas die Stange halten. Wenn ihr seit 3 - 4 Monaten im Amt seit und es bis heute nicht geschafft habt die Freistellunegn zu regeln, kann man dem/er BRV wohl keine besondere Dynamik unterstellen, im Gegenteil.


    Euer Gremium umfasst 17 BRM, nach Deiner Aussage, dementsprechend sind 4 Freistellungen vorzunehmen.


    Durch solch eine Schlafmützeneistellung des/er BRV sehe ich im Grunde die BR-Tätigkeit behindert.


    Denn die Freizustellenden hätten schon seit 3 Monaten anständige BR-Arbeit leisten können. Würde soetwas bei uns vorkommen, hätte der/ie BRV ihr Amt nicht mehr.


    Ob der Kollege wieder zu einer Freistellung kommt, regelt der § 38 BetrVG automatisch.


    Gruß bj

  • Hallo,


    ich glaube durchaus, dass der Kollege die Situation mehr oder weniger schamlos ausnutzt. Aber leider ist er im Recht. Das macht ihn nun nicht unbedingt sympathischer . Aber auch wenn ich die genauen Umstände des Falles nicht kenne das Arbeitsgericht hat ihm Recht gegeben und da Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind, ist davon auszugehen, dass es damit auch seine Richtigkeit gehabt hat.


    Bei einstweiligen Verfügungen muss dies nicht unbedingt der Fall sein, aber es ist erst einmal davon auszugehen, dass es damit seine Richtigkeit hat. Wenn Ihr im BR der Meinung seid, dass diese definitiv nicht der Fall ist, dann müsst Ihr Euch wehren - was wiederum nur mit anwaltlicher Hilfe von Erfolg gekrönt sein wird.



    Schönen Gruß,


    Jost

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