Hallo,
ich habe auch mal eine Frage bzgl. der Ruhezeiten nach dem ArbZG. Ist es möglich, die gesetzlichen Zeiten zu unterschreiten, wenn darauffolgend die Ruhezeit entsprechend verlängert wird; man also quasi da, wo man auch Zeitnot eine Stunde "abzwackt", diese am Folgetag einfach wieder "dranhängt " ?