Hallo Liebe Forums-Mitglieder,
wir sind ein "neuer" Betriebsrat seit letzten Oktober. Vorher gab es in unserem Unternehmen keinen! Also sind wir alle Neulinge auf diesen Gebiet und besuchen derzeit fleißig Fortbildungen.
Natürlich ist es wie immer, gerade wieder da von ner Fobi und schon tun sich neue Fragen auf. Vielleicht könnt Ihr uns helfen. Es geht um folgendes:
Wir haben einen antrag nach § 87 BetrVG erhalten bzgl. Betriebsferien über dieses Jahr Weihnachten und Silvester (8 arbeitstage). Diese Betriebsferien sind nur für einen kleinen Teilbereich eingereicht worden ( betrifft 19 MA). Diese Betriebsferien gibt es schon angeblich seit 2006. Dieses Jahr sind sehr viele Urlaubstage, die jeder MA einbringen muß. Jahresurlaubsanspruch sind bei uns je nach Alter 26, 28 bis 30 Tage.
Nun die Fragen:
ist es den MA zumutbar, 8 U-Tage einfach abzuziehen? Ist ja in manchen Fällen fast 1/3 des gesamten Jahresanspruch!
Muß/ Kann der AG die MA in andere Teilbereiche einsetzen, wenn die MA es wünschen?
wenn andere Arbeiten noch zu erledigen sind, zB Jahresabschluss, ausstehende Schreibarbeiten etc., aber kein Patientenbetrieb, darf der AG trotzdem die Betriebsferien anordnen?
und weil das schon seit 2006 wahrscheinlich läuft, gilt das betriebliche Übung?
Manche MA würden nämlich lieber arbeiten kommen, weil sie den Urlaub für Fortbildungen o.ä. geplant haben. Und in 2011 sind es noch mehr AT zwischen Weihnachten und Silvester.
Über Antworten würden wir uns freuen!!
LG aus Köln,
Franka