Klage gegen den BR wg. Untätigkeit ?

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  • Hallo Stelko,


    bjoern glaubt richtig.


    Der BR hat das Recht, tätig zu werden. Eine Pflicht, unbedingt tätig sein zu müssen, besteht nicht. Wenn er es für angemessen hält, im konkreten Fall keine Stellungnahme abzugeben, ist das juristisch nicht zu beanstanden .


    Problematisch würde dieses Verhalten lediglich dann werden, wenn sich der BR diese Verhaltensweise als Standardreaktion angewöhnen würde. Desto öfters dies der Fall ist, desto eher besteht die Möglichkeit, dass er in den Bereich eines groben Verstoßes gegen die ihm übertragen Pflichten gerät.


    Schönen Gruß,


    JOst

  • Problematisch würde dieses Verhalten lediglich dann werden, wenn sich der BR diese Verhaltensweise als Standardreaktion angewöhnen würde. Desto öfters dies der Fall ist, desto eher besteht die Möglichkeit, dass er in den Bereich eines groben Verstoßes gegen die ihm übertragen Pflichten gerät.

    Das ist richtig, wäre aber sehr schwer zu beweisen. Vor allem weil der Anwalt eines Gekündigten das behaupten und beweisen müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt auf sowas kommt, zumal er den Betrieb ja in aller Regel nicht kennen wird. Wenn er natürlich mehrfach zufällig AN eines Unternehmens im Kündigungsschutzprozess vertritt, könnten sich irgendwann Indizien ergeben.


    Aber wie geschrieben, das halte ich für sehr unwahrscheinlich.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Leute,


    vielen Dank für Eure Infos - besten Dank dafür.


    Es ist im konkreten Fall so, dass der zur Rede stehende AN sich schon innerhalb seiner Laufbahn so einiges hat zu schulden kommen lassen und dabei auch nie sonderlich viel Rücksicht auf das Kollegium genommen hat .Auch der BR ist bei ihm nie gut weggekommen. Im Moment meint er, den BR als "Notnagel" nutzen zu können, da er der Ansicht ist, auf diese Weise nahezu unkündbar zu sein oder zumindest in der Lgaae ist, den AG einzuschüchtern.


    Die Kündigung basiert auf Gründen die durchaus stichhaltig sind. Ich persönlich hätte sie nicht anders formuliert.


    Es ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass er mit seinen latenten Drohungen auf jeden Fall ins Leere laufen würde.


    Nochmals vielen Dank,


    Sascha

  • Hallo Stelko,


    mach Dir keinen Kopf. Der BR nimmt die Interessen der Arbeitnehmerschaft wahr - er ist aber kein Anwalt der aus berufsrechtlichen Gründen (wenn er das Mandat übernommen hat) bei Bedarf verpflichet ist, in jedem Fall das Optimale für seinen Fall herauszuholen. Wenn die Lage hier offensichtlich ist und auch zu erkennen ist, dass man eher ausgenutzt werden soll, als dass man mit ernsthafter Kooperation rechnen kann, ist es wahrscheinlich wirklich das Beste, auf diese Weise auf die Angelegenheit zu reagieren.


    Gruß,


    Lorenz

  • Problematisch würde dieses Verhalten lediglich dann werden, wenn sich der BR diese Verhaltensweise als Standardreaktion angewöhnen würde.

    Das wäre natürlich in der Tat ein Riesenproblem, aber auch ich kann mir das in der Praxis schwer vorstellen. Zumindest bei allen BR, mit denen ich bisher zu tun hatte, wäre ein solches Verhalten wirklich undenkbar gewesen...


    Gruß,
    Jörn

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