Zahlung von Zuschlägen

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  • Hallo,


    werden eigentlich Zulagen während der Betriebsratsschulungen weitergezahlt ? Was ist mit einer Reinigungskraft, die eine Schmutzzulage erhält. Wenn sie während der Schulung mit keinerlei Verschmutzungen zu kämpfen hat, kann sie die Zulage auch nicht verlangen, oder ?

  • Hallo Falk,


    der Entgeldfortzahlungsanspruch beurteilt sich nach dem sog. Lohnausfallsprinzip: Das bedutet: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf das Entgeld, welches ihm zustehend würde, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Demnach können auch die Zuschläge , selbst wenn keine tatsächliche Erschwernis zu dieser Zeit vorgelegen hat, verlangt werden.

  • Hallo Reinhardt,


    so einfach ist es indes nicht. Es handelt sich vorrangig um einen Anspruch auf Freistellung von der Tätigkeit bei gleichbleibendem Arbeitsentgelt. Diesem Modell nach müsstest Du die BR-Arbeit innerhalb der Nachtarbeit erledigen, da alles andere keine Arbeitszeit wäre. Was darüber hinausgeht, ist grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeit (vgl. § 37 I BetrVG ).


    Als Ausnahme von diesem Grundsatz sind die Einsatzzeiten zu sehen, bei denen eine Anwesenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich für die betriebsratliche Arbeit ist. Nur dann greift § 37 II BetrVG. Fälle können Sitzungstermine oder Gespräche mit den anderen BRmitgliedern oder Verhandlungen mit dem AG sein. Eine Generalerlaubnis, die Arbeitszeit schlichtweg aus der Nachtarbeit heraus in die Tagschicht zu transferieren, bieten die §§ 37 ff. BetrVG keineswegs.


    Nichts für ungut,


    Jost

  • Hallo Jost,


    danke für die Klarstellung.


    Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und derjenige auf Entgeltfortzahlung sind in diesem Sinne zwei grundverschiedene Ansprüche, auch wenn sie sich sicherlich auf den ersten Blick in ein und demselben sachlichen Komplex bewegen. Das Lohnausfallprinzip ist eindeutig. Sobald eine Freistellung erfolgt, so muss sie auch verentgeltet werden. Damit ist aber nicht automatisch im Umkehrschluss bereits festgesetllt, dass die Freistellung an sich rechtmäßig war ;) .



    Schönen Gruß


    Lorenz

  • Hallo,


    andererseits sollte hier aber nicht vergessen werden, dass oftmals Korrespondenz geführt werden muss. Wenn man während der Nachtschicht in seinem Büro sitzt, kann man zwar viele Emails schreiben. Es gibt aber viele Arbeitgeber, die davon nicht allzuviel halten. Sie bevorzugen das direkte Gespräch und das Telefonat "eben kurz mal zwischendurch" .


    Wenn ich ein AG wäre, würde es mir schon lieber sein, wenn ich den BR tagsüber erreichen würde. Dann wäre mir die Sache mit dem Freistellungsanspruch (was ich in juristischer Hinsicht keinesfalls anzweifeln möchte) schon fast egal. Wie hört man es aus der Chefetage immer wieder ? Man soll die zur Verfügung stehende Zeit effizient einsetzen ;) .


    Demnach würde ich einfach einmal das offene Gespräch mit ihm suchen.


    Schönen Gruß,


    Falk

  • Hallo,


    hier muss man wirklich Vorsicht walten lassen. Wenn der AG sparen möchte, wäre es für ihn denkbar, den AN aus der Nachtschicht zunehmen und zum Tagestarif zu bezahlen . Die Begründung wäre sodann, dass er als BR sowieso zumeist tagsüber unterwegs ist. Gerade bei den tarifvertraglichen Regelungen, die in der Industrie gelten, wären dort empfindliche finanzielle EInschnitte vorprogrammiert.



    Schöne Grüße,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    ich will hier nicht kategorisch irgendwelche AG-Sparmaßnahmen in Schutz nehmen, ABER der tagsüber arbeitende BR wird doch auch nicht zur Nachtzeit eingesetzt, da kann ich schon verstehen, wenn der AG auch nur den nichterhöhten Lohn weiterzahlen will...


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo Rothschild,


    verständlich ist das allemal, da gebe ich Dir vollkommen recht. Andererseits darfst Du gerade im industriellen Bereich nicht außer Acht lassen, dass es dabei für den einzelnen AN um einen ziemlich Betrag geht, der ja letztlich auch in vielen Fällen der Familie zu Hause zugute kommt.


    Wenn man sowieso schon Probleme hat, einen BR auf die Beine zu stellen, werden eben diese mit Sicherheit nicht geringer, wenn die BR-Tätigkeit für den AN eklatante Lohneinbußen bedeutet. Vor diesem Hintergrund sage ich ganz ehrlich; So sehr mir die BR-Arbeit auch Spaß macht > diesen Verlsut würde ich mir persönlich nicht geben.


    Da ich einmal davon ausgehe, dass viele in diesem Scenario ähnlich denken werden, macht es meiner Ansicht nach durchaus Sinn, sich einmal Gedanken darüber zu machen, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Denn eine Sache steht fest: Solange die Arbeitseinteilung nicht geändert worden ist, befindeen sich die §$ 37 BetrVG auf Deiner Seite. Das sollte man tunlichst auch nutzen.


    Andererseits gibt es mit Sicherheit auch viele, die das nicht so eng sehen würden und vor diesem Hintergrund froh sind, aus der "Nightline" endlich herauszukommen.
    Auch diesen Standpunkt verstehe ich voll und ganz; natürlich.


    Nur: Alle über einen Kamm zu scheren, reicht mir persönlich nicht aus


    Nichts für ungut,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    Du brauchst Dich nicht zu rechtfertigen. Das stimmt schon.


    Andererseits ist das Problem eher theoretischer Natur, zumindest dann, wenn der AG einigermaßen auf Zack ist. Wenn er ihn tagsüber dahaben will, setzt er ihn natürlich in die Tagschicht, damit man sich über Probleme dieser Art gar nicht erst unterhalten muss :) .


    So würde ich es zumindest machen, wenn ich AG wäre.


    Was nicht bedeuten soll, dass ich mich durch die Blume als pfiffig bezeichnen möchte - ein Schelm wer böses dabei denkt .... :whistling:


    Gruß


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    ja, da hast DU recht. Es macht ja auch irgendwie Sinn. Am effizeintesten lassen sich die Arbeiten am Tage erledigen, wenn man sofort bzw einigermaßen zeitnah Telefonate erfolgreich führen kann . Alles andere ist zusätzlicher Zeitaufwand, der seinerseits aber leider keinen zusätzlidchen Effekt mit sich bringt.


    Schönen Gruß,


    Jost

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