Rechtsberatung

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  • Hallo euch allen!
    Unser BR hat ein sehr ernstes Problem, und zwar sind die Verhandlungen mit dem AG im Moment zu einem scheinbaren Stillstand gekommen und wir hätten ein paar juiristische Fragen zu klären, wofür wir einen Rechtsanwalt aufsuchen möchten. Der AG allerdings sieht dafür wohl keine Notwendigkeit und weigert sich, im Falle einer Konsultierung, die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen. Kann er dies einfach tun? An welche Voraussetzungen ist ganz allgemein das Recht eines BR auf Kostenerstattung für Rechtsberatungen geknüpft?
    Wir sind da leider gerade etwas überfragt alle...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    wenn es um die Prozessführung oder auch die Vorbereitung eines Prozesses geht, muss der AG diese Kosten tragen. Anders kann es hingegen aussehen, wenn er als Sachverständiger oder Berater hinzugezogen wird. Es handelt sich hier um einen durchaus umfangreichen Themenbereich, der nicht einfach mit einem Ja oder Nein abgehandelt werden kann.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo.
    Nun, ich würde sagen, dass es sich am ehesten um eine schlichte Beratung handelt. Wir hoffen zumindest, dass um einen Prozess herum zu kommen sein wird, immerhin wollen wir ja im Grunde eine beiden Seiten gerecht werdende Einigung erzielen, mit der alle leben können.
    Das heißt dann wohl leider im Ergebnis, dass wir ohne Rechtsberatung auskommen müssen, was ärgerlich ist, denn wie gesagt sind wir derzeit von einer interessengerechten Einigung noch meilenweit entfernt.


    Trotzdem natürlich vielen Dank für eure Antworten.
    Jörn

  • Hallo Rhitz,


    in diesem Fall solltet Ihr den Anwalt dazu befragen, wie er seine Tätigkeit sieht.


    Wenn er nämlich im Rahmen der Prozessvertretung tätig wird, ist § 80 III BetrVG zu beachten: Dies gilt laut Fitting-Kommentar § 40, Rdnr. 14 auch schon dann, wenn es sich lediglich um das Vorfeldstadium handelt, in dem es auch (noch) darum gehen kann, den bevorstehenden Prozess zu vermeiden. In diesem Fall muss laut BAG 16.11.05 AP Nr. 64 die Hinzuziehung des Anwalts bzw. Sachverständigen erforderlich zur Vermittlung spezieller Rechtskenntnise sein.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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