Hallo euch allen!
Unser BR hat ein sehr ernstes Problem, und zwar sind die Verhandlungen mit dem AG im Moment zu einem scheinbaren Stillstand gekommen und wir hätten ein paar juiristische Fragen zu klären, wofür wir einen Rechtsanwalt aufsuchen möchten. Der AG allerdings sieht dafür wohl keine Notwendigkeit und weigert sich, im Falle einer Konsultierung, die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen. Kann er dies einfach tun? An welche Voraussetzungen ist ganz allgemein das Recht eines BR auf Kostenerstattung für Rechtsberatungen geknüpft?
Wir sind da leider gerade etwas überfragt alle...
Grüße,
Jörn