Kündigungsschutz nach BR-Zeit

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  • Hallo zusammen!
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann genießen ausscheidende BRM doch weiterhin einen einjährigen Kündigungsschutz, richtig? Ändert es etwas, wenn das ehemalige BRM weiterhin als Ersatzmitglied am BR beteiligt ist?


    Liebe Grüße,
    Petra

  • Hallo,


    gilt dies eigentlich für alle Ersatzmitglieder, die z.B. auf der Liste stehen oder nur für jene, die auch tatsächlich einmal geladen worden sind ? Wenn dem so ist: Reicht die einmalige Ladung aus oder muss es zu regelmäßigeren Einsätzen gekommen sein ?


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,

    gilt dies eigentlich für alle Ersatzmitglieder, die z.B. auf der Liste stehen oder nur für jene, die auch tatsächlich einmal geladen worden sind ? Wenn dem so ist: Reicht die einmalige Ladung aus oder muss es zu regelmäßigeren Einsätzen gekommen sein ?

    das gilt für jedes Ersatzmitglied, das mindestens einmal mit BR-Aufgaben betraut war. Der vernünftige Vorsitzende versucht das regelmässig zu wiederholen, damit der Kündigungsschutz für seine Ersatzmitglieder bestehen bleibt.


    Gruss
    Björn

  • Hallo bjoern,


    danke für die schnelle Antwort. Ich habe mir schon fast gedacht, dass die Verfahrensweise in diesen Fällen ähnlich sein könnte, wie beim Anspruch auf Seminarteilnahme. Aber schön zu wissen, dass dem wirklich so ist. Mit diesem Grundsatz gelangt man meines Erachtens nach auch zu den gerechtesten Ergebnissen.


    Schönen Gruß,


    Stelko

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