Ärger bei der Sprechstunde

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  • Hallo,


    ich habe im Moment folgendes Problem: eine Kollege hat sich im Rahmen meiner Sprechstunde bei mir gemeldet. Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde über das Verhalten eines Vorgesetzen.


    Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass diese Thematik nicht Gegenstand der Sprechstunde gewesen sei. Dies sei zwar nicht generell auszuschließen, dennoch hätte sich der AN erst an den AG wenden müssen, bevor er den BR aufsucht.


    Hat unser AG damit recht ?

  • Hallo Stelko,


    die Frage ist in der Tat nicht unumstritten. Stege/Weinspach/Schiefer (§ 39, Rdnr. 3) vertreten die Ansicht Deines Arbeitgebers. Das übrwiegende Schrifttum (zB Fitting, § 39, Rdnr. 22) verneinen das Erfordernis der vorherigen Kontaktaufnahme .


    In diesem Fall solltest Du am besten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen um zu erfahren, wie sich das Problem am besten vermeiden läst. Zwar ist es effizient, wenn sich der AN sofortbeim Arbeitgeber meldet. Ein vertrauensvolles Gespräch mit dem BR ist aber auch nie verkehrt, vor allem weil man so vorher erörtern kann, ob das Verhalten des Vorgesetzten wirklich nicht in Ordnung ist. Verstehen kann ich beide Standpunkte, wobei ich persönlich auch zugunsten des BR tendiere.


    Schönen Gruß

  • Hallo bjoern,


    da hast Du selbstverständlich vollkommen recht.


    Der Grund, warum sich der AG über den Besuch der Sprechstunde wahrscheinlich aufgeregt hat (berichtige mich bitte wenn ich falsch liege, Stelko) , ist jener dass die Sprechstunde nur dann aufgesucht werden soll, wenn die zu besprechende Angelegenheit mit der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb zusammhängt und in den Aufgabbenbereich des BR fällt.


    Wenn man hier der Gegenansicht folgen würde, wäre kein berechtigter Anlass vorhanden, die Sprechstunde aufzusuchen. Da der Arbeitgeber diese Zeit, die der AN bei der Sprechstunde verbringt, zu vergüten hat, wird es in diesem Fall wahrscheinlich so gewesen sein, dass die Verentgeltung des Sprechstundenbesuchs Anlass für den AG war, sich zu beschweren, da er wahrscheilich der Meinung ist, dass in die Bewältigung des Problems zuviel Zeit investiert worden ist.


    Letztlich beißt sich der Arbeitgeber damit aber ins eigene Fleisch. Die betriebsratliche Sprechstunde wird sowieso angeboten. Der Arbeitnehmer hat darüber hinausgehend aber auch das Recht, den BR außerhalb der Sprechstunde zu befragen. Der BR ist seinerseits nicht verpflichtet, die Frage des An offen zu lassen und auf den nächsten Termin Sprechstundentermin zu verweisen. Vor diesem Hintergrund würde er in diesem Fall das für diesen Zweck freigestellte Betriebsratsmitglied auch zusätzlich bezahlen müssen.


    Im Endeffekt hat hier jemand wieder einmal versucht, am falschen Ende zu sparen. 8)


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    ja, so in der Art ist das in ungefähr abgelaufen.


    Natürlich braucht der BR viieeeeeeeeeeeel zu lange und der AG hätte das in weeeeeeeeeeeesentlich kürzerer Zeit gleichermaßen abklären können ... ; Das sei doch alles zu kompliziert, letztlich habe er das Direktionsrecht inne .... ; Ob es denn wirklich sein müsse, dass das über den BR laufen würde; schließlich sei man doch unter Kollegen mit denen man über alles reden kann und und und ...


    Manche Leute wissen halt einfach immer alles besser .


    In diesem SInne einen geruhsamen Abend,


    Sascha

  • Hallo Stelko,


    bei aller Fairness muss man aber auch dazusagen: Letztlich läuft es ja schon darauf hinaus, dass der Arbeitgeber derjenige ist, der schlussendlich dem besagten Vorgesetzten gegenüberdas Machtwort aussprechen muss. Völlig an den Haaren herbeigezogen ist diese Argumentation nicht unbedingt ;)

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