Hallo,
ich habe im Moment folgendes Problem: eine Kollege hat sich im Rahmen meiner Sprechstunde bei mir gemeldet. Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde über das Verhalten eines Vorgesetzen.
Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass diese Thematik nicht Gegenstand der Sprechstunde gewesen sei. Dies sei zwar nicht generell auszuschließen, dennoch hätte sich der AN erst an den AG wenden müssen, bevor er den BR aufsucht.
Hat unser AG damit recht ?