Hallo!
Ich selbst bin zwar BRM, kenne mich mit den Angelegenheiten der SBV allerdings kaum aus, deshalb habe ich mal eine Frage, für deren Beantwortung ich auf Hilfe angewiesen bin:
Es geht um eine Kollegin (GdB: 40), die u.U. in ein paar Monaten in Rente auf Zeit gehen wird. Ihr Arbeitsplatz bei uns ist ihr aber sehr wichtig und deshalb beschäftigt sie nun die Frage, ob sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat, sobald die Rentenzeit vorbei ist (diese wird mindestens 3 Jahre betragen).
In die TV habe ich schon geschaut, daraus ergab sich allerdings nichts hilfreiches in dieser Angelegenheit.
Hat von euch jemand Erfahrung oder hilfreiche Informationen?
Dank und Grüße,
Jörn