Rückkehr nach (zeitlich begrenzter) Rente?

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  • Hallo!
    Ich selbst bin zwar BRM, kenne mich mit den Angelegenheiten der SBV allerdings kaum aus, deshalb habe ich mal eine Frage, für deren Beantwortung ich auf Hilfe angewiesen bin:
    Es geht um eine Kollegin (GdB: 40), die u.U. in ein paar Monaten in Rente auf Zeit gehen wird. Ihr Arbeitsplatz bei uns ist ihr aber sehr wichtig und deshalb beschäftigt sie nun die Frage, ob sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat, sobald die Rentenzeit vorbei ist (diese wird mindestens 3 Jahre betragen).
    In die TV habe ich schon geschaut, daraus ergab sich allerdings nichts hilfreiches in dieser Angelegenheit.


    Hat von euch jemand Erfahrung oder hilfreiche Informationen?
    Dank und Grüße,
    Jörn

  • Hallo P.Brink,


    die von Rhitz gestellte Frage ist von erheblicher Bedeutung.


    § 92 SGB IX räumt den schwerbehinderten Personen einen erweitereten Beendigungsschutz ein. Dieser Schutz ( in concreto: Das Arbeitsverhältnis kann ledilgich mit der Zustimmung des Integrationsamtes beendet werden) wird aber lediglich den Personenkreisen zuteil, welche in § 92 SGB IX ausdrücklich genannt sind. Nicht erfasst von diesem Bereich sind Personen, denen eine Rente gewährt worden ist, die in Bezug auf eine volle Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit zurückzuführen ist.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo euch beiden!
    Ich muss zugeben, dass ich mit der Frage so auf Anhieb etwas überfordert bin. Ich werde die Kollegin auf jeden Fall einmal fragen, um was für eine Art von Rente es sich handelt.
    Vielen Dank schon mal für den Impuls!


    Beste Grüße,
    Jörn

  • Hallo Rhitz,


    sicherlich wird es auch nicht schaden, wenn diesbezüglich eine Anfrage beim Integrationsamt stattfindet. Es handelt sich hier ja um eine mitunter sehr existenzielle Frage, bei der keine Zweifel offen bleiben sollten.


    Das lag mir noch auf der Seele ;)


    Sascha

  • Hallo!
    Habe deine Antwort gerade erst gesehen, aber das ist wirklich ein guter Tipp!
    Beste Dank dafür.


    Grüße,
    Jörn

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