SBV & leitende Angestellte

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  • Hallo J.W.,


    die Regelungen zur SBV verwenden im Gegegnsatz zu denen des Betriebsrats nicht den Arbeitnehmerbegriff, sondern jenen des Beschäftigten. Der leitende Angestellte ist als Beschäftigter anzusehen und somit ist die SBV auch für ihn zuständig.


    Schönen Abend,


    Lorenz

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