Hallo Zusammen,
in unserem Unternehmen plant der AG Teilbereiche des Unternehmens in ein Shared Service Center auszulagern. Leider kommen aus diesen Bereichen ein Großteil der Mitglieder unseres Minderheitenbetriebsrats, was zur Folge hätte, dass dieser nicht mehr handlungsfähig ist und wahrscheinlich auch kein neuer BR mehr zu Stande kommen würde. Was hätte es für Folgen, wenn die betroffenen BR-Mitglieder dem Betriebsübergang widersprechen und der BR nach § 103 BetrVG der Versetzung nicht zustimmt? Bei dem betroffen BR-Mitgliedern handelt es sich zum Teil um nicht freigestellte Mitarbeiter. Hätte dann der Arbeitgeber die Möglichkeit betriebsbedingt zu kündigen, da für die Kollegen ja die Arbeit wegfällt und sie wahrscheinlich in den verbleibenden Abteilungen nicht untergebracht werden können oder ist hier der Kündigungsschutz durch die BR-Tätigkeit höher anzusehen?
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