Teilbetriebsübergang nach 613a - Betriebsräte sind auch betroffen

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  • Hallo Zusammen,
    in unserem Unternehmen plant der AG Teilbereiche des Unternehmens in ein Shared Service Center auszulagern. Leider kommen aus diesen Bereichen ein Großteil der Mitglieder unseres Minderheitenbetriebsrats, was zur Folge hätte, dass dieser nicht mehr handlungsfähig ist und wahrscheinlich auch kein neuer BR mehr zu Stande kommen würde. Was hätte es für Folgen, wenn die betroffenen BR-Mitglieder dem Betriebsübergang widersprechen und der BR nach § 103 BetrVG der Versetzung nicht zustimmt? Bei dem betroffen BR-Mitgliedern handelt es sich zum Teil um nicht freigestellte Mitarbeiter. Hätte dann der Arbeitgeber die Möglichkeit betriebsbedingt zu kündigen, da für die Kollegen ja die Arbeit wegfällt und sie wahrscheinlich in den verbleibenden Abteilungen nicht untergebracht werden können oder ist hier der Kündigungsschutz durch die BR-Tätigkeit höher anzusehen?

  • Hallo Dieter_Lx,
    ich befürchte, genau das könnte der AG tun: Wenn die AN dem Übergang widersprichen, dann kommt eine betriebsbedingte Kündigung grundsätzlich in Frage. Das besonders Prekäre in eurem Fall ist -vorausgesetzt, ich verstehe dich richtig- ja zusätzlich der Umstand, dass es schlimmstenfalls überhaupt keinen BR mehr geben wird, der unter Umständen von seinem Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen Gebrauch machen könnte. Wenn irgend möglich solltet ihr auf jeden Fall versuchen, den BR zu erhalten...

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