Zu lange im BR für Schulungsanspruch

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  • Hallo,
    einer Kollegin, die bereits das dritte Mal in den BR gewählt wurde, ist die Teilnahme an einem "Anfängerseminar" verweigert worden, da sie laut AG über die darin vermittelten Kenntnisse aufgrund ihrer langen Tätigkeit mittlerweile verfügen müsste.
    Kann der AG dahergehen und das Vorliegen der Erforderlichkeit absprechen?

  • Hallo Rothschild!
    Meiner Meinung nach ist die Weigerung des AG, die Kosten zu tragen, unzulässig. Eine gesetzliche Grundlage, auf die er dies stützen könnte, gibt es jedenfalls nicht, denn die Erforderlichkeit liegt ja offenkundig vor.
    Gerade, wenn genau dieses Seminar von deiner Kollegin am Anfang ihrer BR-Zeit nicht belegt wurde, dürfte eine ein Abgleich der Praxiserfahrungen und der "Theorie" sehr hilfreich sein, mal ganz abgesehen davon, dass die "Auffrischung" bestimmter Themenbreiche niemals schaden kann.


    Gruß,
    dillan

  • Hallo,


    mit dem Argument alleine kann der AG die Ablehnung nicht begründen.


    Wiederholungsschulungen können auch bei längerer Tätigkeit im BR erforderlich sein. Dies wird u.a. dann angenommen, wenn in der Zwischenzeit mehrere Änderungen im Gesetz stattgefunden haben. Ferner ist es ja auch so, dass regelmößig neue Urteile zu den verschiedensten arbeitsrechtlichen Gebieten gesprochen werden, da man innerhalb der Tätigkeit für den Betriebsrat nicht allesamt auf Lager haben kann.


    Zumeist wird in diesen Fällen ein besonderer Vortrag vonnöten sein, in dem begründet wird, warum die erneute Teilnahme erforderlich erscheint. Problematisch erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die auf Anfängerwissen ausgelegt ist. Bei Vertiefungsseminaren wird sich der Anspruch sicherlich leichter durchsetzen lassen. Wenn der erneute Vortrag aus diesen Gründen nicht zum gewünschten Ergebnis führen sollte, andererseits aber konkrter Bedarf bzgl. der Kenntnisse, die in dem Anfängerseminar vermittelt werden, besteht, sollte man sich anwaltliche Beratung einholen.

  • Hallo nochmal,
    vielen Dank euch beiden für die Antworten!
    Im Grunde bestätigt ihr damit meine Vermutung, aber Austausch mit anderen ist halt immer trotzdem eine hilfreiche Sache...
    Ich werde meiner Kollegin am Montag mal raten, mit unserem AG noch einmal zu sprechen und ihm darzulegen, dass und vor allem warum sie denkt, dass eine erneute Teilnahme dann doch erforderlich ist.
    Vielleicht gibt es ja auch ein Fortgeschrittenenseminar, das sich für sie eignet.


    Gruß,
    Ruben

  • Hallo Rothschild,


    ich denke damit sollte sie in jedem Falle besser fahren. Ich gehe auch einmal davon aus, dass der AG das in Eurem Fall ähnlich gesehen hat. Schließlich wird man ja nicht standrechtlich erschossen, wenn man in einem Fortgeschrittenenseminar auch einmal eine Frage beantwortet haben möchte, die vom fachlichen Niveau her eher einer Anfängerveranstaltung zuzuordnen wäre.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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