Hallo euch allen!
In unserem Betrieb sind gesundheitliche Einstellungsuntersuchungen vorgschrieben. IdR finden diese zur Einstellung statt, allerdings sind diese Untersuchungen bei ein paar Kollegen in der Einstellungsphase versäumt wrden. Diese Kollegen und Kolleginnen wurden nun dazu aufgefordert, sich nachträglich einer solchen zu unterziehen. Ist der BR bzgl. einer solchen Maßnahme nicht mitbestimmungsberechtigt gemäß §87 I 1 BetrVG?
Lg, Hanna