"Verspätete" Einstellungsuntersuchungen

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  • Hallo euch allen!
    In unserem Betrieb sind gesundheitliche Einstellungsuntersuchungen vorgschrieben. IdR finden diese zur Einstellung statt, allerdings sind diese Untersuchungen bei ein paar Kollegen in der Einstellungsphase versäumt wrden. Diese Kollegen und Kolleginnen wurden nun dazu aufgefordert, sich nachträglich einer solchen zu unterziehen. Ist der BR bzgl. einer solchen Maßnahme nicht mitbestimmungsberechtigt gemäß §87 I 1 BetrVG?


    Lg, Hanna

  • Hallo 3eck,
    meines Erachtens nach hat der BR auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht aus §87 I in Fällen einer nachträglichen "Einstellungs"untersuchung. Eine Ausnahme besteht natürlich bei solchen Betrieben, bei denen regelmäßige Untersuchungen gesetzlich angeordnet sind.
    Um was für eine Art Betrieb handelt es sich denn bei eurem?

  • Hallo Rothschild!
    Wir sind ein ausschließlich aus dem Büro heraus operierendes Unternehmen, so dass zB gesundheitsamtliche Bestimmungen wie bei in der Lebensmittelbranche tätigen Betrieben keine Rolle spielen. Es finden auch keine regelmäßigen Untersuchungen statt, nur die während des Einstellungsprozesses.


    Lg,
    Hanna

  • Hallo nochmal 3eck!
    Ich bleibe dabei, dass in einem solchen Fall ein Mitbestimmungsrecht nach §87 I bestehen dürfte. Solange es also keine BV zu dem Thema gibt und der BR nicht zugestimmt hat, kann der AG die AN nicht sanktionieren im Falle einer Weigerung, und insofern sie sich also Untersuchung nicht freiwillig unterziehen.


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo,


    kann es sein, dass es auf diese Frage gar nicht ankommt ? So wie ich es herauslese scheint der Fall ja so zu sein, dass der AG geh örigst geschlafen hat. Um welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen geht es hier ? Wenn diese die Untersuchung zwingend vorschreiben, wären die Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen, oder sehe ich das falsch ?

  • Hallo Lorenz!
    stimmt, der AG hat wohl ganz schön geschlafen
    Wie ich oben schon schrieb, wird in unserem Betrieb ausschießlich vom Büro aus gearbeitet, mit den Lebensmitteln, die wir "bewegen" lassen, kommen wir gar nicht in Kontakt (wir sind für die logistische Koordination von Gütern verantwortlich). Warum genau die Einstellungsuntersuchungen stattfinden, ist uns nie gesagt worden, aber ich glaube nicht, dass die gesetzlich vorgeschrieben sind...


    LG,
    Hanna

  • Hallo 3eck,


    kann es sein (das letzte Posting ist ja schon ein Weilchen her), dass es auf die Frage der Anwendbarkeit des § 87 BetrVG hier gar ncicht ankommt ? Es scheint hier ja eher um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und weniger um innerbetriebliche Belange zu gehen.


    Ich weiß zwar nicht, um welche Vorschriften es sich in concreto handetl, aber ich befürchte, dass der BR sich mangels Zuständigkeit auf diesem Sachgebiet gar nicht beteiligen kann, würde ich eiumal sagen.


    Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren, nur das ist mir gerade "durch den Kopf geschossen"


    Gruß,


    Jost

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