Schulungsanspruch des BR VOR Amstantritt?

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  • Hallo euch allen!
    Bei uns im Betrieb wurde vor kurzem ein neuer BR gewählt, in dem nur 5 von 11 BRM alte Hasen sind, sprich bereits vorher einmal im BR waren. Da die Amtszeit des derzeitigen BR noch ein paar Wochen laufen wird (2006 musste die Wahl aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden, was den Amtsbeginn damals logischweise verzögert hat), wollte ich fragen, ob es bereits vor dem Beginn der neuen Amtsperiode einen Anspruch der neuen BRM auf eine Seminarteilnahme gibt? Meiner Meinung nach wäre das ideal, denn dann kann der neue BR ja seine Arbeit von Anfang an qualifizierter erledigen...


    Vielleicht ist bei euch ja schon einmal etwas ähnliches passiert...

  • Hallo dillan,
    wir hatten bei uns im Betrieb mal einen vergleichbaren Fall, allerdings bevor ich hier angefangen habe. Ich habe aber eine Kollegin befragt und sie meinte, ein Anspruch bestünde zwar nicht, in dem konkreten Fall habe der AG allerdings die Kosten und die Freistellung dennoch genehmigt. Würde euch also vorschlagen, einfach euren AG darum zu bitten.


    LG,
    Hanna

  • Rhitz:
    Auch, wenn ich nicht dillan bin:
    Könntest du uns kurz mitteilen, was du an abweichenden Meinungen gehört hast?
    Mich interessiert die Thematik sehr.


    Beste Grüße,
    rothschild.


    Rothschild,
    wenn ich mich richtig erinnere, dann ist es halt nicht unumstritten, ob ein solcher Anspruch nicht doch besteht (zumindest dann, wenn bereits eine konstituierende Sitzung stattgefunden hat).
    Sicherheitshalber würde ich mich aber den Vorrednern/innen anschließen und direkt beim AG anfragen. Vermutlich ist es dem relativ gleich, ob die neuen BR_mitglieder vor oder nach dem Ausscheiden des alten BR an Seminaren teilnehmen.

  • Hallo Rothschild,


    ich würde in diesem Fall den Anspruch bejahen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass in diesen Fällen dass in diesem Fall der BR die Schulungen, die ihm in seiner Amtsperiode von § 37 BertVG zugestanden werden, noch nicht vollkommen aufgebraucht, bzw genutzt hat. Diese gehen sodann, wenn ich mich recht erinnere auf den neuen BR über und können von diesem sodann genutzt werden. Man sollte in diesem Fall einmal einen Blick in die Unterlagen werfen. Wenn dort noch Freiräume offen sind, so sollten diese auch genutzt werden. Ausbildungszeiten sind immer auch kostbare Zeiten ;)


    Schönen Gruß,


    JOst

  • Hallo Jost,


    ich nehme an, deine Antwort galt dillan, aber da ich die Antwort selbst ausgesprochen interessant finde, bedanke ich mich ganz herzlich für die Widmung! ;)


    Beste Grüße,
    Ruben

  • Hallo dillan, hallo Rothschild,


    ich bin auch nicht direkt darauf gekommen. Ich habe das Thema gesehen und plötzlich schoss mir durch den Kopf, dass ich dazu in der Kommentatur des Fitting einmal etwas dazu gelesen habe. Irgendwie macht dieser Grundsatz auch Sinn, damit sich die Ansprüche nicht aufbrauchen und der BR weiterhin auch im Falle einer teilweisen Neubesetzung handlunsgfähig bleibt. Auf der Seite des AG gibt es auch keinen Nachteil: Für ihn bleibt alles so als wäre nie jemand aus dem BR ausgeschieden,


    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    wichtig vor diesem Zusammenhang ist, dass die Ansprüche den jeweiligen Mitgliedern während der Amtszeit zustehen. Ein BR-Mitglied, das seine Amtszeit beendet hat, kann also nicht "mehr" Ansprüche geltend machen mit dem Argument, es habe die ihm damals zustehenden Seminarzeiten nicht vollständig genutzt ( Fitting - Kommentar, § 37, Rdnr. 218 )


    Schönen Gruß,


    Sascha

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