Rahmenbetriebsvereinbarung: Überstunden in Eilfällen

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  • Hallo,


    da in letzter Zeit vermehr Überstunden zur Debatte standen, sie auf den Eingang von Eilaufträgen zurückzuführen sind stellt sich für uns die Frage, inwieweit der BR im Rahmen des § 87 BetrVG seine Mitbestimmungsrechte in diesem Bereich wahrnehmen kann.


    Hat jemand von Euch damit schon einmal Erfahrungen gemacht ?


    Viele Grüße,


    Jost

  • Hallo J.W.,
    ich schließe aus deinem Beitrag mal, dass es eine RahmenBV hinsichtlich Überstunden/Mehrarbeit bisher nicht gibt, richtig? [solltest du BRM sein würde ich dir dazu raten, eine solche u.U. mal anzuregen]
    Der Grundsatz ist der, dass Anordnungen von Überstunden/Mehrarbeit in vollumfänglich dem Mitbestimmungrecht des BR
    unterliegen, was sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergibt. Eine freiwillige Bereitschaft des AN,
    Überstunden bzw. Mehrarbiet zu leisten, schließt dieses Mitbestimmungsrecht -auch im Einzelfall- nicht aus.


    Lg,
    Petra

  • Hallo petschmipet,


    ja, so ist es , sorry; das hätte ich sofort mit dazuschreiben sollen.


    Danke für die Antwort, das ist schon einmal gut wissen. Es wird also am besten so vorgegangen, dass sämtliche Fälle, die uns sozusagen eventualiter einfallen, sofort mit in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden, damit nach Möglichkeit für jeden Fall, der auftreten sollte, ein "Masterplan" bereist steht, richtig ?


    Viele Grüße,


    Jost

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