Hallo,
da in letzter Zeit vermehr Überstunden zur Debatte standen, sie auf den Eingang von Eilaufträgen zurückzuführen sind stellt sich für uns die Frage, inwieweit der BR im Rahmen des § 87 BetrVG seine Mitbestimmungsrechte in diesem Bereich wahrnehmen kann.
Hat jemand von Euch damit schon einmal Erfahrungen gemacht ?
Viele Grüße,
Jost