Aufwandnachweis für Betriebsratsarbeit

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  • Hallo liebe Forenteilnehmer,


    im Rahmen der Freistellungen gibt es regelmäßig Ärger mit dem Arbeitgeber. Er wirft dem BR steitig vor, dass er für die Erledigung seiner Aufgaben zuviel Zeit benötige. Die derzeitigen Freistellungen seien zu hoch. Auf unsere Einwände hin verlangte er von uns, dass wir dieser These durch Nachweise entgegentreten könnten. Kann der Arbeitgber diese Nachweise verlangen ?

  • Hallo Dienstag,


    zunächst einmal sei dazu gesagt, dass die Einschätzung des Arbeitsumfanges grds. dem Beurteilungsspielraum des BRM unterliegt, sofern die Voraussetzungen der Betriebs(rats)bezogenheit und der Erforderlichkeit erfüllt sind. der AG hat schlichtweg den vom BR veranschlagten Umfang der rforderlichen Ziet hinzunehmen.
    Hierzu bz. zur Beantwortung vielr weiterer Fragen ist folgendes Dokument mglw. recht hilfreich:
    http://www2.igmetall.de/homepa…sen/file_uploads/7261.pdf


    LG,
    Petra

  • Hallo,


    der AG hat, wie oben bereits erwähnt worden ist, keine Handhabe, zeitliche Vorgaben zu machen. Die einzige Grenze, die nach oben hin gesetzt wird, ist die willkürliche Bestimmung des BR. Der Entgeltfortzahlungsanspruch entfällt auch bei Planungsfehlern nicht. Stellt sich heraus, dass man die Aufgabe evtl. auch effizienter mit weniger Aufwand hätte bewältigen können, ist auch dies für den Anspruch in keiner Weise schädlich. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass man irrtümlich von mehr Arbeitsaufwand ausgegangen ist, als letztendlich realiter entstanden ist.


    Eine Sache gibt es für den schlauen Arbeitgeber immer zu bedenken: Desto mehr Steine er in dem BR in den Weg legt, seine Aufgaben erledigen zu können, desto länger wird er brauchen; und diese Zeit steht ihm zu, ob der AG das will oder nicht. Gerade wenn in Bezug auf diffizile Tätigkeiten zeitlicher Druck aufgebaut wird, passieren schnell einmal Fehler und zumeist ist wesentlich mehr Zeit erforderlich, diese wieder unschädlich zu machen als wenn man sich sofort beim ersten Mal gründlich mit der Situation befasst.


    Diese erfahrung haben eigentlich alle Arbeitnehmer schon einmal gemacht - nur der ein oder andere Arbeitgeber scheint dies partout nicht wahrhaben zu wollen.


    In diesem Sinne,


    Sascha

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