Guten Abend,
ich habe gestern eine Anfrage zum Ablauf der Briefwahl erhalten.
Ein im Außendienst tätiger Kollege möchte die Möglichkeit der Briefwahl für sich in Anspruch nehmen. Dies sei für ihn zum einen weniger aufwendig, zum anderen habe er sodann eine Sendebestätigung in der Hand, die ihm im Gegensatz zum postalen Einschreiben keine weiteren Kosten verursacht, meint er.
Ich persönlich habe mit dieser Sichtweise einige Probleme. In Zusammenhangmit § 14 BetrVG wird ja verlangt, dass die Wahl geheim abzulaufen habe. Zwar ist es nicht so, dass das eingehende Fax erst durch das gesamte Unternehmen wandern würde, bevor es zu den Wahlunerlagen kommt. Andererseits ist mir bei anderen Wahlen, bei denen ebenfalls die Stimmabgabe per Briefwahl zulässig ist, eine vergleichbare Handhabung bekannt. Wäre die Stimme wegen Verstoßes gegen die Formvorschriften des BetrVG oder der WO ungültig abgegeben worden ?
Hat jemand sich auch schon einmal mit dieser Frage auseinandersetzen müssen ?