Hallo,
in meinem Betrieb werden seit geraumer Zeit Leiharbeitnehmer beschäftigt. Wie sind diese Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Betriebsratswahl zu bewerten ? Die Leiharbeitnehmer sind dauerhaft beschäftigt und wurden für die von ihnen zu erfüllenden Tätigkeiten sozusagen angelernt. Dürfen diese bei der Bemessung der Betriebsratsgröße mit berücksichtigt werden ? Können sie bei der Wahl ebenfalls abstimmen ? Eigentlich wäre dieses in meinen Augen gerecht, da sie dem Arbeitsalltag in unserem Unternehmen genauso ausgesetzt sind wie diejenigen von uns, die über eine feste Anstellung verfügen. Einige meiner Kollegen meinen jedoch, dass sie nicht einbezogen werden können, da sie nicht über den Betrieb selbst, sondern die Leiharbeitsfirma beschäftigt sind und lediglich dort in der Lage seien, ihre Rechte auszuüben.
Haben sie damit recht ?