Betriebsratsmitgliedschaft nur für EU-Bürger?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo!


    Ich arbeite seit ca. 6 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen, in dem es einen Betriebsrat gibt. Es stehen ja nun bald die Betriebsratswahlen statt und ich würde gerne für diesen kandidieren, aber ein Kollege hat mir erzählt, dass sich nur Deutsche und andere EU-Bürger als Kandidaten aufstellen lassen könnten. Ich wohne zwar seit meinem 4. Lebensjahr in Deutschland, mein Vater ist allerdings Israeli und auch ich habe die israelische staatsangehörigkeit und würde nun gerne wissen, ob mein Kollege recht hat...

  • Hallo Rothschild,


    herzlich willkommen im Poko Forum!
    Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit bestehen keine die aktive Wahlberechtigung einschränkende Vorschriften. Daher sind auch nichtdeutsche Staatsangehörige und staatenlose Personen wahlberechtigt und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie ausreichende Sprachkenntnisse haben, § 7 BetrVG.
    Alle ausländischen Arbeitnehmer sind, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen (§ 8 BetrVG), uneingeschränkt zum Betriebsrat wählbar (h.M.). So Fitting-Kommentar zu § 8 Randnummer 51. Eine Beschränkung der Wählbarkeit auf Arbeitnehmer aus Mitgliedsstaaten der EG, wie sie das BetrVG 1952 kannte, besteht nicht mehr. (so Däubler-Kommentar zu § 8, Randnummer 21)
    Viele Grüße
    Carsten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!