Wir sollen verkauft werden - was müssen wir tun?

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  • Guten morgen,


    wir haben am Freitag auf einer Mitarbeiterversammlung erfahren, dass eine ausländische Firma Interesse angemeldet hätte unsere Firma zu kaufen.


    Zum Hintergrund: Unsere Firma ist eine AG. Die Aktien hält eine Mitarbeiter GmbH (MAB) . Die Aktionäre wiederum mach ca. 80 % unserer Belegschaft aus. Sprich, im Moment gehören wir uns eigentlich selber. Die MAB muss jetzt in den nächsten Tagen darüber abstimmen, ob sie einem eventuellen Verkauf zustimmen.


    Meine Frage nun, müssen/sollen/dürfen wir als BR da involviert werden?


    Danke für schnelle Hilfe. Die ersten Prüfer der Firma sind bereits im Haus.


    Gruß braun1

  • Also ganz verstehe ich das Konstrukt noch nicht.


    Euer Arbeitgeber ist eine AG. Die Aktien gehören einer Mitarbeiter GmbH. Und wie sind die Mitarbeiter an dieser Mitarbeiter GmbH beteiligt?


    Wenn die Aktien der MAB gehören, wieso sind dann die Aktionäre Mitarbeiter Eures Unternnehmens?


    Letztendlich scheint es hier aber um den Verkauf von aktienanteilen zu gehen, etwas was tatgtäglich tausendfach an den Börsen der Welt passiert ohne dass das mitbestimmungspflichtig wäre.


    Ich sehe da im Moment keinen Ansatzpunkt für Euch.

  • Hallo B.Ruhigend,


    ungefähr genau so ist es. Ich selber bin leider kein Aktionär.


    Aber ca. 80 % der Mitarbeiter haben, unterschiedlich viel, Aktien. (z. T. haben auch noch ehemalige Mitarbeiter welch)


    Diese Mitarbeiter wiederum sind dies MAB GmbH. Deren Geschäftsführer wiederum in unserm Aufsichtsrat sitzt.


    Diese MAB GmbH will nun eventuell alle Anteile an diese ausländische Firma verkaufen.


    Ich fürchte auch, dass wir hier keinerlei Anspatzpunkt haben. Sondern abwarten müssen, was die MAB beschließt.


    Danke schön
    Gruß
    braun1

  • Hallo,


    die Aktien gehören den einzelnen Mitarbieiern. (in unterschiedlicher Anzahl)


    Diese Mitarbeiter haben sich zu einer GmbH zusammengeschlossen. Diese GmbH hat einen Geschäftsführer. Dieser wiederum sitzt im Aufsichtsrat der AG.


    Jetzt einigermaßen verständlich?


    Ich gehe aber davon aus, dass wir als BR damit nichts zu tun haben werden.


    Gruß
    braun1

  • Hallo,


    die Änderung der Gesellschafterstruktur, egal ob bei GmbH oder AG, ist nie ein Betriebsübergang und auch keine Betriebsänderung.


    Es gibt aber neuerdings einen § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG. In dem steht, dass wirtschaftliche Angelegenheit ist:


    "9a. die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie ..."


    Das wäre dann ja möglicherweise der Fall. Wenn es damit wirtschaftliche Angelegenheit ist, muss der Wirtschaftsausschuss unter Vorlage von Unterlagen rechtzeitig informiert werden. Wenn ihr keinen habt, gibt der neue § 109 a BetrVG den Anspruch an den BR weiter.


    In § 106 steht weiter:


    "Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer". Dann wüsstet ihr wenigstens, was der neue Investor/die Heuschrecke vorhat.


    Viele Grüße
    Petra

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