120 geschenkte Gleitzeitstunden soll für ATs die Regel sein ??

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  • Unsere GL möchte in einer Neuauflage unserer BV für AT-Angestellte eine bei uns leider schon gängige aber nachteilige Praxis zur Regel machen: 10 Stunden /Monat (120 h /Jahr) sollen - wenn sie sich denn auf dem Gleitzeizkonto ansammeln - der Firma geschenkt werden.
    Die GL sagt, das sei auch in anderen Firmen Praxis.
    1) Ist das tatsächlich der Fall? Bitte um Feedback !
    2) 120 h m.E.sind keine "vorübergehende, geringfügige Mehrarbeit" (zit. aus Akademiker-Manteltarif) mehr ("aber das ist ja auch ein Tarifvertrag und man sei ja AT", Zit. unsere GL)
    3) Wie kann man Gleitzeit und Mehrarbeit für ATs klar geregelt bekommen ?
    Wäre dankbar für viele Rückmeldungen
    Beate

  • Hallo B.Ruhigend,


    das ist eine der Schwierigkeiten. Es gibt sehr unterschiedliche Verträge. In den alten Verträgen steht nur ein allgemeiner Passus, dass gelegentliche Mehrarbeit mit dem AT-Gehalt abgegolten ist. In neuen Verträgen steht meines Wissens schon die Zahl "bis zu 120 Gleitzeitstunden" drin. Auch das ist eine schleichende Nicht-Gleichstellung. Aber es wehrt sich ja keiner, es ist eher so, dass die mit alten Verträgen sich den neuen Sitten anpassen, um keine Karrierenachteile zu haben.
    Grüße
    Beate

  • Wenn Ihr nicht wollt und Euer AG keine guten Argumente liefern kann dann sollte es doch ein leichtes sein mit dem Verweis auf die unterscvhiedlichen individualrechtlichen Regelungen eine kollektivrechtliche Regelung zu verneinen.


    Falls der AG viel Druck macht würde ich mir überlegen, mich von einem Anwalt beraten zu lassen was machbar ist und was nicht.

  • Wenn Ihr nicht wollt und Euer AG keine guten Argumente liefern kann dann sollte es doch ein leichtes sein mit dem Verweis auf die unterscvhiedlichen individualrechtlichen Regelungen eine kollektivrechtliche Regelung zu verneinen.


    Danke für den Hinweis, ja, es ist nicht logisch, aber ein Leichtes wird es trotzdem nicht sein, den AG davon abzubringen.
    Ich finde es schade, dass nicht mehr antworten und mal sagen, wie das in ihrer Firma geregelt ist. Es wäre gut, wenn man das Argument des AG, "das machen andere auch so" entkräften könnte.


    Falls der AG viel Druck macht würde ich mir überlegen, mich von einem Anwalt beraten zu lassen was machbar ist und was nicht.

    Das werden wir sicher tun.


    Dank und Grüße
    Beate

  • Naja, das Forum ist noch neu und hat noch nicht viele Teilnehmer. 8)


    Such doch mal nach dem Daimler-Urteil (aus 2006 ?) wo das BAG (?) festgestellt hat dass ein Verfall von Überstunden nur zulässig ist wenn zuvor die Möglichkeit gegeben wurde diese aus zu gleichen. Vielleicht findest Du dort die eine oder andere gute Idee.

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