Hallo,
da ist as dran; nur kann man als BR nicht sofort sämtliche Urteile in all ihren Facetten auf dem Schirm haben. Zur Bildung einer vorläufigen Beurteilung der Sache reicht das allemal. Wenn einmal etwas ansteht, versucht man es mit Recherche hinzubekommen. Für den Rest wird sodann meist sowieso ein Anwlt benötigt. Man darf auch nicht vergessen, dass zumeist Fälle gewählt werden, die sich ihrem Urteilsspruch nach auch wirklich recht eindeutig auf die Überschrift beziehen lassen ...