Wie ist zu verfahren, wenn bei der Betriebsratswahl 1 Tag vor Annahmeschluß für Bewerbungen eine 2. Liste eingereicht wird. Müssen die Berwerber der bisherigen Liste, die von einer Personenwahl ausgegangen sind, innerhalb des einen verbleibenden Tages eine vorschriftsmäßige Liste einreichen. Oder müßte der Wahlvorstand die Abgabefrist angemessen verlängern, um den Kandidaten die Chance zu geben in Ruhe ihre Liste(n) zu erstellen?
Wenn möglich, die Antworten bitte mit Angabe der Gesetze, Paragraphen, Urteile etc.
Bei der 2. Liste handelt es sich übrigens um Kandidaten, die einen guten Draht zum Arbeitgeber haben und dieser Vorfall fand zeitgleich bei Betriebsratswahlen an verschiedenen Unternehmensstandorten statt.