Verlust zur Voraussetzung eines BR ???

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  • In unserer Fa. gibt es einen kleinen Betriebsteil mit 5 MA, die jetzt einen eigenen BR wählen könnten. Was passiert, wenn z.B. in 1 Jahr ein MA die Fa. verläßt und die Stelle nicht wieder besetzt wird? Bleibt der BR bestehen, auch wenn die Voraussetzung von 5 MA unterschritten wird ?
    VG josath

  • Hallo Josath,


    ich muß eingangs eine Frage stellen: Handelt es sich wirklich um einen Betriebsteil? Oder um einen eigenständigen Betrieb?
    Liegt tatsächlich ein Betriebsteil im Sinne des § 4 BetrVG vor, dann gilt für den Fall, dass ein Mitarbeiter ausscheidet § 4 Absatz 2 BetrVG: Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz1 Satz 1 BetrVG nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
    Liegt dagegen ein Betrieb vor, wäre der Betriebsrat aufzulösen.


    Viele Grüße,
    SybilleWasmund

  • Hallo Josath,
    § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sagt: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt."


    Ist diese Voraussetzung nicht (mehr) gegeben so gilt § 4 Absatz 2 BetrVG: Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen." Im Fitting Kommentar zum BetrG, § 4 Rn 15 steht weiter: "Der Betriebsrat des Hauptbetriebs wird zuständig, wenn ein Betriebsteil die Betriebsrats-Fähigkeit verliert, weil die Beschäftigtenzahl unter fünf absinkt und er daher nicht mehr die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 erfüllt. Allerdings wird hier auch auf eine andere Ansicht hingewiesen, LAG München vom 28.4.2004, 5 Sa 1375/03.


    Der alte Betriebsrat im Betriebsteil ist damit faktisch aufgelöst und der Betriebsrat des Hauptbetriebs wird zuständig.
    Viele Grüße, SybilleWasmund

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