§ 5 BetrVG ist geändert worden

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  • Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung von § 5 BetrVG beschlossen, die für die Betriebsratswahl 2010 in einigen Betrieben weitreichende Auswirkungen haben wird.


    Es gibt jetzt einen neuen Satz 3 in § 5 Absatz 1 BetrVG. Er lautet: „Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.“


    Der Gesetzesbeschluss stammt vom 28. Mai 2009, der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 beschlossen, dem Gesetz nicht zu widersprechen. Mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist daher in den nächsten Taqen zu rechnen.


    Damit können jetzt endlich die Beamten und Arbeitnehmer, die aufgrund von "Personalgestellungsverträgen" oder mit ähnlichen Konstruktionen von der öffentlichen Hand in private Betriebe überführt wurden, sinnvoll in die Betriebsverfassung eingebaut werden.


    Ich habe die Neuregelung in meinem Blog ausführlich vorgestellt und besprochen: http://www.anuschek-nord.de/ma…ahl-2010-aenderung-betrvg (Der Link funktioniert irgendwie nicht richtig, obwohl er zutreffend formuliert ist).


    Wenn ich mich an die vielen Diskussionen in Anschluss an meinen Vortrag zur Betriebsratswahl 2010 auf dem POKO-Forum im April in Magdeburg erinnere, hat sich mit der Gesetzesänderung jedenfalls ein Teil der Probleme im Sinne der Betriebsräte gelöst. Die von mir vorgestellte Entscheidung des BAG vom 16.04.2008 – 7 ABR 4/07 – AP Nr. 32 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb = DB 2008, 1864 (städtische Bühnen GmbH - http://lexetius.com/2008,2008) ist daher inzwischen nicht mehr aktuell und bindend, weil sie durch die neue Rechtslage überholt ist.

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