Stimmrecht bei Einstellung von Azubis

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  • Hallo,


    ich habe eine Frage bzgl. des Stimmrechts bei BR-Sitzungen nach § 67 Abs. 2 BetrVG.
    Gilt dieses Recht wohl auch, wenn es um die Abstimmung zu geplanten Anstellungen von Azubis geht?
    Diejenigen, um die es geht, sind ja eigentlich noch keine Arbeitnehmer nach § 60 Abs. 1 BetrVG, sondern wollen es erst werden ;)


    Vielleicht weiß es ja jemand genau oder hat schon etnsprechende Erfahrungen gemacht.


    Gruß

  • Verstehe deinen Satzbau nicht richtig,
    aber du möchtest wissen ob du als JAV Stimmrecht hast bei Festeinstellungen von ausgelernten Azubis?
    Wenn du das meinst, kann ich dir sagen, dass du kein Stimmrecht hast, denn du bist nur ein dazugewählter Teil des BR und hast somit kein Stimmrecht wie die BR-Mitglieder

  • Hallo,
    du hast dir die Erklärung schon selbst sehr gut wiedergegeben:


    Bei der Neueinstellung von Azubi´s hat die JAV innerhalb der PR-Sitzung meiner Meinung und Erfahrung nach, kein Stimmrecht.
    Das liegt daran, dass Azubi´s erst nach ihrer Einstellung in den Betrieb durch euch vertreten werden.


    Warum die Gesetzgeber der JAV bei der Einstellung ihrer zukünftigen "Wählerschaft" nicht die selben Mitbestimmungsrechte einräumt wie dem PR/BR ist ein Manko welches sich durch alle Personalvertretungsgesetze und dem Betriebsverfassungsgesetz zieht.


    In einigen Betrieben ist die JAV aber dennoch am Einstellungsverfahren für Azubi´s besser beteiligt, sofern dies vom BR/PR und Arbeitgeber gebilligt wird.
    Sollte dies nicht im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit möglich sein, bleibt euch nur das Recht auf Anhörung, sollte Bedarf bestehen.


    Ich muss meinem Vorschreiber soweit widersprechen, dass die JAV nicht dasselbe Stimmrecht hat, wie der PR/BR.
    Das Stimmrecht ist das gleiche, nur die Beteiligung am Mitbestimmungsverfahren ist auf den Personenkreis der Azubis beschränkt. Dies ist gerade dann wichtig, wenn eine JAV sehr groß ist.
    Hat ein PR 30 Mitglieder und die JAV 15 wie zu meiner Zeit, kann das im Abstimmungsverfahren schon einiges ausmachen. Wenn ein Personalrat auch noch in Beschäftigungsgruppen (hier ist auch die Beteiligung am Mitbestimmungsverfahren für PR-Mitglieder auf ihre Gruppen beschränkt) aufgeteilt ist, erst recht.


    Bis dann


    Dominic

  • Zitat von "Dominic"


    Bei der Neueinstellung von Azubi´s hat die JAV innerhalb der PR-Sitzung meiner Meinung und Erfahrung nach, kein Stimmrecht.
    Das liegt daran, dass Azubi´s erst nach ihrer Einstellung in den Betrieb durch euch vertreten werden.


    Mit dem BetrVG kenne ich mich nicht aus, aber nach den mir bekannten Personalvertretungsgesetzen hat die JAV sowohl bei Einstellung als auch bei Übernahme von Azubis (und natürlich bei allem dazwischen) ein Mitbestimmungsrecht.

  • Hallo,

    Zitat von "ConAirchen"

    Mit dem BetrVG kenne ich mich nicht aus, aber nach den mir bekannten Personalvertretungsgesetzen hat die JAV sowohl bei Einstellung als auch bei Übernahme von Azubis (und natürlich bei allem dazwischen) ein Mitbestimmungsrecht.


    dumme Frage,
    wie kommst du darauf ?


    Bis dann


    Dominic

  • weil ich 10 Jahre Vorsitzende einer JAV war, in dieser Zeit und auch jetzt noch andere JAVen und Teamende in der JAV-Arbeit beraten habe und meine Diplomarbeit über das Thema Rechte & Pflichten der JAV und deren Durchsetzbarkeit (überwiegend nach NPersVG und BPersVG) geschrieben habe (benotet mit "sehr gut") und mir ist hierbei weder eine JAV noch ein Kommentar begegnet, der das Teilnahme-/Mitbestimmungsrecht in Frage stellt. Einige JAVen hatten lediglich Probleme an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, was aber mit einem kurzen Blick ins Gesetz und der nötigen Durchsetzungsfähigkeit geregelt werden konnte, sofern die JAVes überhaupt wollte...


    Aber das alles hilft dem Fragesteller nicht weiter, weil es um das BetrVG geht und dazu möchte ich nichts sagen, weil ich mich damit nie selbst beschäftigt habe und keine Informationen weitergeben möchte, die ich selbst nur gehört habe.

  • Hallo,

    Zitat von "ConAirchen"

    weil ich 10 Jahre Vorsitzende einer JAV war, in dieser Zeit und auch jetzt noch andere JAVen und Teamende in der JAV-Arbeit beraten habe und meine Diplomarbeit über das Thema Rechte & Pflichten der JAV und deren Durchsetzbarkeit (überwiegend nach NPersVG und BPersVG) geschrieben habe (benotet mit "sehr gut") und mir ist hierbei weder eine JAV noch ein Kommentar begegnet, der das Teilnahme-/Mitbestimmungsrecht in Frage stellt. Einige JAVen hatten lediglich Probleme an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, was aber mit einem kurzen Blick ins Gesetz und der nötigen Durchsetzungsfähigkeit geregelt werden konnte, sofern die JAVes überhaupt wollte...


    die Mitbestimmung bei der Übernahme stelle ich gar nicht in Frage.


    Nur bei der Mitbestimmung der Einstellung und auch im Bezug auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, was ja doch zusammenhängt, hätte ich jetzt gehofft, das du da was genaueres aus der Rechtsprechung kennst, da ich da auch schon ein wenig länger aus dem Geschäft bin. Zu meiner Zeit war die allgemeine Auffassung, das Bewerber auf einen Ausbildungsplatz noch nicht durch die JAV vertreten werden und damit die Beteiligung der JAV begrenzt ist. So wurde es auch auf zahlreichen Seminaren und Workshops zum BPersVG (vor der redaktionellen Änderung mit dem TVÖD) gelehrt.


    Bis dann


    Dominic

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