Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Stimmrechts bei BR-Sitzungen nach § 67 Abs. 2 BetrVG.
Gilt dieses Recht wohl auch, wenn es um die Abstimmung zu geplanten Anstellungen von Azubis geht?
Diejenigen, um die es geht, sind ja eigentlich noch keine Arbeitnehmer nach § 60 Abs. 1 BetrVG, sondern wollen es erst werden
Vielleicht weiß es ja jemand genau oder hat schon etnsprechende Erfahrungen gemacht.
Gruß