Klage vor dem Verwaltungsgericht

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  • Es ist das erste mal dass mein Arbeitgeber gegen die Übernahme eines vom HPVG geschützen Azubis klagt. Wir als JAV sind natürlich involviert, aber keiner weiss wirklich was zu tun ist.


    Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt und kann mir hilfreiche Tips geben?

  • Hallo,


    der AG hat also ein Feststellungs- bzw. Auflösungsantrag bei Gericht gestellt ja?


    Den Fall hatten wir auch mal. Es sind dann der AG als Kläger, der PR wie auch die JAV als Beteiligter und natürlich der Beklagte in dem Verfahren beteiligt.


    Es sollte eigentlich alles automatisch vom Gericht zu euch in die Verwaltung kommen, sprich Unterlagen, wie Stellungnahmen aller Parteien. Außerdem wird von euch eine Stellungnahme erwartet. Aber darauf wird euch das Verwaltungsgericht noch hinweisen per Post (meist mit Empfangsbestätigung über den Erhalt des Schreibens).


    Ich denke also zunächst: Abwarten!

  • Ja genau. Der AG will feststellen lassen dass eine Übernahme nicht möglich ist.


    Stellungnahmen und alles ist schon verfasst. Ich bin auch so gut wie jeden Tag beim PR (weil die Post ja über den PR an die JAV geschickt wird) um mir neue z. K. Schreiben des Verwaltungsgerichts abzuholen.


    Weisst du denn wie es vor Gericht zugeht? Was da auf uns zukommt? Ob ich als Vorsitzende der JAV mdl. Stellung nehmen muss oder reicht die schriftliche Stellungnahme aus?


    Anja

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