Frage: Arbeitsverträge mit zeitlicher Bindung?!

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  • Hallo
    ich habe ein Anliegen an Euch: Folgendes, ich plane ab kommenden September eine Weiterqualifizierung zum Techniker auf Vollzeit.
    Meine "tolle" Firma die bis heute noch nichts vertragliches vorgelegt hat will mich "unterstützen", d.h. sie will mir monatlich den Betrag x geben wenn ich diese Unterstützung möchte. Mein Arbeitsvertrag ruht dann und ich geh in den Ferien arbeiten.
    Der Haken ist der: Nach anschliessender erfolgreich abgeschlossener Schule soll ich 3 Jahrer mich verpflichten in der Firma weiter zu arbeiten. Möchte ich gehen, wegen evtl besseren Angeboten zu nen Job bzw geringer/unakzeptabler monatlicher Vergütung muss ich diese "Förderung" aus der Weiterqualifizierung zurückzahlen in Anteilen, bsp. ich kündige nach einen Jahr, da muss 2 / 36 zurückgezahlt werden.
    Meine Frage ist die: Ist so ein Vertrag überhaupt möglich wenn er zu Stande kommen sollte wo was von 3 Jahren Bindung mit Geldrückzahlung drin steht?Sowie ist es gerechtfertigt was zu unterschreiben obwohl man schon jetz nicht weiss was man später an Lohn bekommt?
    Genauere Reglungen gibt es zu Weiterbildungen hier auch nicht.
    Unsere Firma hat keinen Tarifvertrag bzw hat keine GW.


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen :)
    Grüße 8)

  • Hallo,


    selbstverständlich gibt es sowas. Auch in der öffentlichen Verwaltung werden solche Vereinbarungen getroffen bei Qualifizierungsmaßnahmen.
    Meinst du der Arbeitgeber gibt für dich Geld aus und anschließend sieht er zu wie du kündigst? Das geht ja nicht, der AG möchte sich nur absichern.


    Wie gesagt, das ist völlig legitim, dass er so etwas anbietet!

  • Hallo,
    dass der Arbeitgeber bei Förderung der Weiterqualifizierung, den Mitarbeiter vertraglich an den Betrieb bindet ist zulässig und auch üblich, wie schon oben beschrieben wurde.


    Was natürlich fraglich ist, ist ob der Arbeitgeber dir Mitteilen muss, unter welchen Bedingungen (Arbeitsplatz, Zeit, Lohn usw.) er dich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme beschäftigt. Ich denke, dass er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist.
    Hast du einfach mal danach gefragt ?


    Weil selbst dies kann nur im Einzelfall beurteilt werden, denn wir wissen nicht, ob dein AG wirklich konkreten Bedarf an höher qualifiziertem Personal hat, oder ob er dir nur einfach die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten möchte (ja, es soll immer noch AGer geben die sowas aus reiner Menschenfreundlichkeit tun).


    Bis dann


    Dominic

  • Ganz ehrlich? Sei froh drum, dass du 3 Jahre da bleiben darfst. Bei der heutigen Arbeitsmarktsituation würden viele Leute direkt fragen "wo soll ich unterschreiben?".


    Liebe Grüße Juleli

  • hey,
    danke für Eure Mühe dazu.
    Habe mich gefreut über diese Resonanz.
    Mhh mag sein das die heutige Situation nicht die beste ist, aber man hört oft das Fachkräftemangel ist.
    Ich habe schon mehrmals gefragt wo endlich der Vertrag bleibt. Zu fragen bzgl des späteren Lohnes halte ich zu verfrüht. Das kann man fragen wenn der Vertrag da ist. Es ist mir bisschen komisch das sowas geht bsp: Vertragsdauer 3 Jahre mit dem Lohn 9Euro..wenn man hier unterschreibt ist man auch dem späteren Lohn verpflichtet. Und wer weiss was später dieses Geld noch wert ist. Es kommt sicher auch drauf an wie man diesen Vertrag formuliert.Mhh und da bin ich echt gespannt.
    :roll:

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