Hallo,
ich bin momentan ein wenig überfragt bei der Sache der Übernahme. Hat man Anspruch auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis oder "darf" der Arbeitgeber auch Teilzeit sagen?
Ich habe in einigen Urteilen gelesen. In einem kam zum Ausdruck ,dass man einen Anspruch nur auf die unbefristete Übernahme hat, weil das BPersVG nur gewährleisten soll, dass der JAV'ler "nicht nach der Ausbildung auf der Straße landet", um das mal grob zu umschreiben.
Ist das nun korrekt? Weil es in vielen Musterübernahmeschreiben immer heißt: Ich beantrage die Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhätnis.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Es gilt das PersVGBbg, was allerdings auf das BPersVG verweißt. Demnach gilt nur der § 9 BPersVG.