hallo...
bei uns sieht es so aus, das am 15./16. April die JAV-Wahlen stattfinden werden.
im moment gibt es leider keine JAV im betreib, dafür aber einen Betriebsrat.
wir, die sich zur wahl aufstellen lassen wollen, würden nun gern eine JA-Versammlung am 15. auf die beine stellen um eine grössere Wahlbeteiligung zu erreichen und weitere Informationen zu vermitteln.
nun würde ich gern von euch wissen was unser betreibsrat dazu machen muss, denn im § 71 BetrVG steht nicht drinne wie es sich verhält wenn es keine jav gibt?
und ob auch azubis welche nicht wahlberechtigt sind dazu freigestellt sind?