JA-Versammlung zur Stimmabgabe bei nicht vorhandener JAV!?

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  • hallo...


    bei uns sieht es so aus, das am 15./16. April die JAV-Wahlen stattfinden werden.
    im moment gibt es leider keine JAV im betreib, dafür aber einen Betriebsrat.


    wir, die sich zur wahl aufstellen lassen wollen, würden nun gern eine JA-Versammlung am 15. auf die beine stellen um eine grössere Wahlbeteiligung zu erreichen und weitere Informationen zu vermitteln.


    nun würde ich gern von euch wissen was unser betreibsrat dazu machen muss, denn im § 71 BetrVG steht nicht drinne wie es sich verhält wenn es keine jav gibt?


    und ob auch azubis welche nicht wahlberechtigt sind dazu freigestellt sind?

  • Zitat von "matzehatdsl"

    im moment gibt es leider keine JAV im betreib, dafür aber einen Betriebsrat.


    Ich glaub das sagt schon alles darüber aus, wie es sich mit dem § 71 BetrVG verhält. Ihr könnt euch darauf nicht berufen.


    Aber ich denke dass der Betriebsrat eine Art Azubi Versammlung selbst organisieren könnte bzw. da kein Problem mit haben wird wenn ihr es machen würdet...Es sind ja verständliche Gründe dafür, darum einfach mal nachfragen! Es ist allerdings keine JA-Versammlung i.S.d. § 71 BetrVG

  • nach den Personalvertretungsgesetzen können Personalräte Personalteilversammlungen für einzelne Beschäftigtengruppen einberufen zu Themen die nur oder überwiegend diese betreffen - wenn sowas nach dem BetrVG auch vorgesehen wäre, ist das doch eine Möglichkeit: eine Teilbeschäftigtenversammlung aller Azubis zur Vorbereitung der Wahl


    ist aber nur so eine Idee, ob das tatsächlich geht, weiß ich nicht, aber sofern der AG nichts dagegen hat...

  • danke für eure schnellen antworten.


    ConAirchen: ich habe im BetrVG leider keinen entsprechende Textstelle gefunden, sondern nur das:


    § 42 BetrVG:
    1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Sie ist nicht öffentlich. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.


    und habe mich jetzt mal an unseren betriebsrat gewandt, der nach einer diskussion festgestellt hat das die beste Möglichkeit eine Versammlung zu machen darin besteht einen ver.di Jugendsekretär zu erreichen der so eine Versammlung unterstützt bzw. mit plant.


    naja, zum Glück arbeiten wir schon mit einem zusammen und ich bin gespannt was der dazu sagt.


    was meint ihr dazu?

  • das ist grundsätzlich eine sehr gute Idee, auch könnte ver.di die Azubis zur Vorbereitung einladen, aber dann wäre es keine Versammlung i.S.d. BetrVG, d.h. sie fände außerhalb der Arbeiszeit statt. Wenn der BR auf eurer Seite ist, kann der doch einfach die Azubis einladen und in der Einladung einfach vergessen zu erwähnen, ob es jetzt eine Azubi- oder eine Teilbetriebsversammlung sein soll. Wenn das mit der Ausbildungsleitung abgesprochen ist, wird doch niemand was dagegen haben. Und dann ladet ihr einfach euren Jugendsekretär ein und der kann zusammen mit dem BR den Ablauf in die Hand nehmen!
    Aus welchem ver.di-Bezirk kommst du denn?

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