Übernahme beim Bund

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  • Hallo


    natürlich weiß ich, dass diese Frage allmählich auf die Nerven geht, aber ich muss es einfach wissen.


    Ich bin im 3 Lehrjahr und seit kurzem erst JAV Mitglied, in 3 Wochen werde ich meine erste JAV-Versammlung machen. Ich arbeite bei einer Bundesoberbehörde. Hier gilt entsprechend das PersVG. Nun hätte ich dazu 2 Fragen.


    1. Laut Gesetz (leider weiß ich nicht mehr den §) liegt in meiner Erinnerung, dass JAV-Mitglieder bei der Personalversammlung einbezogen werden sollen. So ist es bei uns nicht der Fall. Jetzt möchte ich gerne wissen, theoretisch habe ich doch ein Recht darauf zu diesen Besprechungen eingeladen zu werden, oder?


    2. Wie ich weiß, sind letztes Jahr 3 Azubis in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Laut der Haushaltsaufstellung sind dieses Jahr keine unbefristeten Stellen da. Normalerweise müssten die 3 "azubis" doch als erstes unbefristet übernommen werden? Nun wollte ich natürlich dieses Jahr meinen Antrag auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einreichen.
    Habe ich überhaupt Chancen darauf eine unbefristete Stelle zu bekommen, da die 3 "Azubis" vor mir fertig sind?


    Außerdem bin ich ja gerade erst gewählt worden, normalerweise bin ich doch dann für 2 Jahre ernannt, können die mich einfach so rauswerfen?


    Ich bin euch jetzt schon einmal dankbar für eure Hilfe. Danke

  • Zu 1.


    § 40 PersVG

    Zitat


    (1) Ein Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der von dieser benannt wird, und die Schwerbehindertenvertretung können an allen Sitzungen des Personalrates beratend teilnehmen. An der Behandlung von Angelegenheiten, die besonders die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, kann die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung beratend teilnehmen. Bei Beschlüssen des Personalrates, die überwiegend die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, haben die Jugend- und Auszubildendenvertreter Stimmrecht.
    (2) An der Behandlung von Angelegenheiten, die besonders die nichtständig Beschäftigten betreffen, können die in § 65 Abs. 1 bezeichneten Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen.


    § 34 PersVG

    Zitat

    ....


    (2) Die weiteren Sitzungen beraumt der Vorsitzende des Personalrates an. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Personalrates zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Satz 3 gilt auch für die Ladung der Schwerbehindertenvertretung, der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Vertreter der nichtständig Beschäftigten, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben.


    Bei uns wird JAV (bzw. der Vorsitzende) zu jeder Sitzung eingeladen. Der Personalrat darf auch nicht der JAV verweigern, an den Personalratssitzungen teilzunehmen. Wenn ihr eine große JAV seid, dann wird per Mehrheitswahl aller JAV Mitglieder beschlossen, wer zu den Personalratssitzungen gehen soll. Man braucht dem Personalrat allerdings nicht zu nennen, wer zu den künftigen Sitzungen erscheint, dies könnt ihr von Mal zu Mal selbst entscheiden. Ich hoffe das reicht dir :)


    ---------------------


    Zu 2.


    Den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen, egal wer wann vor dir fertig wird. Innerhalb der letzten 3 Monate muss das geschehen, denke das weißt du. Eine Chance hast du selbstverständlich. Wenn der Arbeitgeber dich nicht unbefristet übernehmen kann/will, muss er folgendes tun:


    § 9 PersVG


    Und ja, die können dich einfach so nach der Ausbildung rauswerfen. Es endet nämlich dein Ausbildungsverhältnis und wenn kein neues Arbeitsverhältnis geschlossen wird, war es das... Dies kann passieren, wenn du 1. den Antrag nicht stellst und 2. gleichzeitig keine Stellen da sind. So ist bei uns auch gewesen.... Also unbedingt den Antrag stellen, dann ist der Arbeitgeber im Zugzwang!

  • jetzt hätte ich aber noch eine zusätzliche frage.


    vor ca. 2 monaten habe ich einen schlaganfall erlitten, voraussichtlich werde ich einen schwerbehindertenausweis mit 50% bekommen. wie sieht es da mit unbefristeter übernahme aus?


    lg

  • Das tut mir Leid :/
    Also die Schwerbehinderung ändert ja nichts an deiner JAV Tätigkeit, daher kann ich dir nur sagen, dass du nach Personalvertretungsrecht keine anderen Chancen hast, rechtlich gesehen. Bitte Korrekturen, wenn ich mich täusche.


    Das KSchG greift auch nicht, da dein Ausbildungsverhältnis ja an einem Tag endet. Und wenn es dem AG dann nicht zumutbar ist, dich zu übernehmen, muss er dies vor Gericht beweisen, wenn du rechtzeitig den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt hast (3 Monate vor Ende der Ausbildung)


    PS: Wenn du in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis fällst, dann sieht es anderes aus. 1. hast du deinen Schutz durch die JAV (2 Jahre + 1 Jahr danach) und 2. Schwerbehinderung. Diese wird bei Kündigungen ja wie man weiß angerechnet (Stichwort: Sozialauswahl)

  • Danke für die Antworten.
    Hast mir echt geholfen.


    Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:


    Habe gelesen, dass man nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird, wenn der andere Auszubildende ein besseres Prüfungsergebnis hat, als man selber.
    Jetzt verschiebe ich meine Ausbildung um ein halbes Jahr, gilt er dann trotzdem noch als mein "Azubi-Kollege"?


    Und muss ich eigentlich bevorzugt werden, auch wenn noch andere "ex-Azubis" vor mir einen Vertrag bekommen würden?

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