Teilnahme an Vorstellungsgesprächen in NRW - Rechtsfrage

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    Also nur mal so rein theoretisch meine Überlegungen darüber, ob es nicht doch möglich ist, dass in NRW die JAV an den Vorstellungsgesprächen teilnimmt:


    Also:


    Gemäß § 65 LPVG NW hat die JAV darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten im Sinne von § 55 (1) LPVG NW geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.


    Die Beschäftigten im Sinne von § 55 (1) LPVG NW sind die Wahlberechtigten (also z. B. die Azubis ganz grob gesagt).


    Wenn ich mir jetzt § 6 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) anschaue, sind Beschäftigte im Sinne des Gesetzes auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Satz 2 sagt außerdem, dass auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als Beschäftigte gelten.


    Könnte man das nicht so ein bisschen zusammenwerfen mit dem Argument, dass man die Einhaltung auch der Formalien (Gleichbehandlung, keine unzulässigen Fragen) mit überprüfen möchte und dann dürfte man gemäß § 65 LPVG NW in Verbindung mit § 6 AGG an den Vorstellungsgesprächen als JAV teilnehmen?


    Was meint ihr? Ginge so was? Die Überlegungen haben mich viel Hirnschmalz gekostet und einiges an Herumgesuche in verschiedenen Gesetzen!

  • Hallo,
    netter Gedanke, aber sowohl das AGG (§6) und LPVG (§5) definieren das jeweilige Gesetz den Begriff des Beschäftigten.
    Erkennbar in beiden Gesetzen an dem Satz: "Beschäftigte im Sinne diesesGesetzes sind..."


    Man kann also nicht so einfach die Begriffsbestimmung eines Gesetzes auf ein anderes anwenden.


    Was die Teilnahme der JAV an Vorstellungsgesprächen angeht, bin ich deiner Meinung, aber der Ansatz ist nicht so erfolgsversprechend.


    Bis dann


    Dominic

  • habt ihr kein eigenständiges Informationsrecht gegenüber der Dienststelle?
    Bei uns wird in vollem Umfang auf die für den PR geltenden Regelungen verwiesen! Aber ich glaube, dass es im BPersVG auch nicht so vorgesehen ist (Infos nur über den PR).

  • Tja - dann muss ich wohl doch noch mehr Hirnschmalz aufwenden und vielleicht einen anderen Weg finden.
    Es gibt einfach im LPVG nicht die Aussage, dass die JAV an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann. Informationsrecht hin oder her - eine direkte Teilnahme ist nicht festgeschrieben.

  • doch, es läuft nur über das Informationsrecht zur Vorbereitung der Beschlüsse! Wenn ihr das durch das Gesetz direkt (also nicht nur über den PR) zuerkannt bekommt, dürft ihr auch selbst an den Gesprächen teilnehmen! Kannst dazu ja mal § 60 NPersVG lesen.

  • Ich sag es mal so: Das hier ist ein Teil des § 51 LPVG:

    Zitat

    (3) Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung durch den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann verlangen, dass ihr der Personalrat die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.


    Da steht drin, dass der PR die JAV rechtzeitig und umfassend zu unterrichten hat. Die JAV hat also ein Unterrichtungsrecht gegenüber dem PR, nicht aber gegenüber dem AG. Da liegt dann auch der Hase im Pfeffer! Der PR hat nicht die Möglichkeit die JAV in die Vorstellungsgespräche zu schleusen, da das Sache des AG ist und der auch darüber entscheidet. Unterrichtungsrecht schön und gut, aber der PR muss dann halt zusehen, wie er die JAV unterrichtet.

  • darum ja meine Frage, ob ihr ein Informationsrecht direkt gegenüber der Dienststelle habt:


    Zitat von "ConAirchen"

    doch, es läuft nur über das Informationsrecht zur Vorbereitung der Beschlüsse! Wenn ihr das durch das Gesetz direkt (also nicht nur über den PR) zuerkannt bekommt, dürft ihr auch selbst an den Gesprächen teilnehmen! Kannst dazu ja mal § 60 NPersVG lesen.


    Ohne dieses sehe ich auch keine Möglichkeit eine Teilnahme rechtlich durchzusetzen, dann ist man tatsächlich auf den guten Willen der Dienststelle angewiesen...

  • Kurz und bündig:


    das LPVG NW sieht ein Informationsrecht gegenüber der Dienststelle nicht für die JAV vor. Für den PR ja - für die JAV nein. Für die JAV gilt einfach nur das Unterrichtungsrecht gegenüber dem PR, der PR hat sein Unterrichtungsrecht gegenüber dem AG. JAV und AG stehen in keinerlei Zusammenhang in Sachen Unterrichtungs- oder Informationsrecht.

  • In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, dass man das so lösen könnte:


    Zitat

    du kannst nen Beschluss fassen, dass die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen nach §61 (1) 1. zu deinen allgemeinen Aufgaben gehört und dass du als Vertreterin der JAV an den Gesprächen teilnehmen möchtest. Den Beschluss lässt du in deinem Personalrat bestätigen und der entsendet dich in die Gespräche.


    Zack biste dabei!


    Der jemand meinte bei dem Paragraphen das BPersVG, der ensprechende Paragraph im LPVG ist aber Wort für Wort identisch.


    Was meint ihr zu der Lösung?


    Ich selbt halte davon nicht viel. Dann könnte man ja alles als ?allgemeine Aufgabe? beschließen für die JAV ?

  • das ginge, wenn dein PR mit zwei Personen an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf und für sich beschließt, dass er euch davon einen abgibt, aber wenn die nur mit einer Person teilnehmen dürfen, können sie ja nicht einfach noch jemanden mitbringen... Bei uns gibt es eine Vereinbarung, bei welchen Vorstellungsgesprächen wer teilnehmen darf und mit wie vielen Personen, damit es ausgeglichen ist und alle Interessen berücksichtigt werden!

  • Zitat

    An Gesprächen, die im Rahmen geregelter oder auf Übung beruhender Vorstellungsverfahren zur Auswahl unter mehreren dienststelleninternen oder dienststellenexternen Bewerbern von der Dienststelle geführt werden, kann ein Mitglied des Personalrats teilnehmen; dies gilt nicht in den Fällen des § 72 Abs. 1 Satz 2.


    Tja - auch dieser Ausschnitt aus § 65 LPVG lässt die Hoffnung zerplatzen, da nur ein Mitglied des PR an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf / kann ....
    weitere Vereinbarungen zwischen PR und AG existieren nicht.


    Damit sind meine Lösungsmöglichkeiten erschöpft. Das einzige, was noch bliebe, wäre bei den umliegenden Kommunen, die eine JAV haben, anzufragen, ob diese mit einem Mitglied an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf und dann zu versuchen den eigenen AG dazu zu bewegen das auch hier zu machen und auch in irgendeiner Art und Weise das schriftlich festzuhalten.

  • Am Montag wurde ich zu meinem ersten Vorstellungsgespräch als JAV eingeladen. Um nicht ganz umnütze rumzusitzen wollte ich mal fragen, ob ihr mir ein paar fragen sagen könntet, die ich evtl. stellen könnte. hab bis jetzt 7 fragen beisammen - aber das sind halt die typischen fragen. :?:

  • puh, da muss man erstmal mit dem Rollenverständnis der JAV in Vorstellungsgesprächen anfangen! Die meisten Personalräte, mit denen ich bisher gesprochen habe, verstehen sich nur als Aufpasser, dass allen Kandidaten die gleichen Fragen gestellt werden, alle Gespräche unter den gleichen Bedingungen stattfinden und die Auswahlentscheidung den geltenden Voragaben entspricht (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung, Gleichstellung, SchbG, keine unzulässigen Fragen usw.).
    Bei uns wird es immerhin so gehandhabt, dass wir ergänzende Fragen stellen, wenn im Gespräch irgendwas unklar oder offen blieb und am Ende auch unser Votum für oder gegen die Kandidaten abgeben. Die so gestellten Fragen orientieren sich deshalb natürlich am konkreten Gespräch und man kann sie nicht vorher sammeln...
    Dass die JAV das Gespräch führt, also selbst einen Fragenkatalog "abarbeitet" ist absolut unüblich, aber wenn das bei euch so abgesprochen ist, kann man daraus nur lernen! Welche Fragen hast du denn schon?

  • Ja so übliche Fragen warum sie sich bei uns bewerben und so. Hab ein paar Fragen von der Personalchefin bekommen, die ich stellen kann, wenn ich will. Danke noch mal!!!! :lol:

  • Also bei uns ist es jetzt folgendermaßen gelaufen: JAV stand passend für die Vorstellungsgespräche mit vor der Tür und wollte dran teilnehmen, welches aber leider durch die Leiterin der für Personalauswahl zuständigen Abteilung abgelehnt wurde. Also: Keine Teilnahme!

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