Zwischenrpüfung nacher noch Arbeiten ???

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  • So wir habem am Donnerstag Zwischenprüfung sie dauert 180 min.


    Muss mann nachher denn noch Arbeiten gehn ?


    Ich meine man muss auch noch Pausen berücksichtigen und die Fahrt zur Arbeit.

  • Na dann erst einmal viel Erfolg für die Zwischenprüfung.


    Nach dem BBiG hat der Arbeitgeber den Auszubildenden für Prüfungen (auch die Zwischenprüfung) frei zu stellen.


    Wir mussten damals nach der ZP nicht mehr auf die Arbeit gehen. Lag aber auch vielleicht daran, dass die ZP in einer anderen Stadt (ca. 30 km entfernt) statt gefunden hat. Was damals auch ganz nett von unserem Ausbildungsleiter war, war dass er uns alle hingefahren hat. So hatten wir den "Stress" mit der Parkplatzsuche nicht. ... Ich glaub unser Ausbildungsleiter, war damals mehr aufgeregt wie wir ;)

  • Ich würde mal sagen man hat nicht automatisch frei, weil man an dem Tag Prüfung hat...


    Wir mussten damals nicht mehr arbeiten gehen... aber wir haben auch einfach nicht weiter gefragt und sind danach zur "Nachbereitung" mit der Klasse was essen gegangen.


    Ich würde sagen: frag' doch einfach mal in Deinem Betrieb nach ob Du für den Tag komplett freigestellt wirst oder ob Du nach der Prüfung noch mal arbeiten gehen musst.


    Das dürfte die verlässlichste Quelle sein.


    Das BBiG besagt meines Wissens jedenfalls nicht, dass man an einem Prüfungstag nicht mehr arbeiten gehen muss... man ist lediglich für die Prüfung freizustellen. Aber das ist ja wohl gegeben. :)


    Sorry, aber eine günstigere Antwort kann ich Dir jetzt leider nicht geben.

  • Hej!


    Laut §7 BBiG hat "der Ausbildende den Auszubildenden für die Teinahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen".


    Ich kenne es so, daß unsere Azubis nach einer Zwischenprüfung nicht noch einmal zur Arbeit kommen müssen.
    Bei uns ist es auch so, daß die Azubis am Tag vor der Prüfung einen arbeitsfreien Tag gratis bekommen (es sei denn der Tag vor der Prüfung ist ein Berufsschultag,dann müssen die Azubis in die Schule)um sich vorzubereiten. Das ist bei uns jedoch in ner BV geregelt und deshalb kein Rechtsanspruch.


    Bei mir war es sowohl bei meiner Zwischenprüfung als auch bei der Abschlußprüfung so...


    Soviel von mir dazu...
    greetings * :D

  • N´abend!


    Also, wir mußten nach der Zwischenprüfung wieder in die Arbeit, nach der Abschlußprüfung nicht, und nach der praktischen (mündlichen) Prüfung schon wieder.....


    Das mit dem einen Tag frei vor der Abschlußprüfung ist übrigens zumindest für Minderjährige geregelt, und zwar im JarbSchG, nur der § ist mir grad entfallen, hab leider nichts zum nachlesen da.....


    Wir haben dann ne BV gemacht, das die "Älteren" das auch kriegen!


    LG
    Sonja


    :smt024

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