Vergütung in der Berufsausbildung
BAG 26.9.2002 ? 6 AZR 434/00
Leitsatz der Entscheidung:
Sind in einem Berufsbildungsvertrag konkret bezifferte Vergütungssätze für das jeweilige Ausbildungsjahr als angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart, liegt eine hierauf bezogene eigenständige Vergütungsvereinbarung auch dann vor, wenn abschließend bestimmt ist, dass mindestens die jeweils gültigen Tarifsätze gelten. Eine nach Vertragsabschluss erfolgte Absenkung der Tarifsätze mindert nicht die vertraglich geschuldete Ausbildungsvergütung.