Und wieder die Übernahme! Bitte helft mir!

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  • Es tut mir leid, wenn ich (wie so viele) mit diesem Thema anfange, aber ich habe das Gefühl, dass man hier echt gut beraten wird.


    Ich möchte gern meinen Fall schildern, damit ich mich nicht durch's ganze Forum wühlen muss. Habe bisher noch keine 100%ig zufriedenstellenden Antworten für mich gelesen.

    Kommen wir mal auf den Punkt:

    Ich bin Azubi zur Fachangestellten für Bürokommunikation im 3. Lehrjahr an der Universität Leipzig. Ich habe mich dieses Jahr für die JAV aufstellen lassen und würde (natürlich :wink: ) auch gewählt. Ich bin sogar Vorsitzende geworden. Tut aber nix zur Sache.


    Jedenfalls gibt es im § 9 (2) Sächs. Personalvertretungsgesetz diese schöne Aussage zu dem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Da mir nun jeder etwas anderes sagt, bin ich ein bissl verwirrt.


    Ich habe extra nochmal in meinen Ausbildungsvertrag geschaut, ob da nicht irgendeine Klausel zwecks Übernahme geregelt ist. Nix da. Das hätte einem durchaus zum größeren Verhängnis werden können.


    Nun, um zum Schluss zu kommen: (ha, der war gut...)
    Wie ist das nun geregelt bei mir mit diesem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Besteht eine reelle Chance, wenn ich diesen Antrag innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende stelle?


    Ein Mitglied des Personalrates der Uni, das sich mit uns JAV'lern beschäftigt, meinte, dass es in der Vergangenheit noch nie so einen Fall gegeben hat, dass jemand einen Antrag auf Übernahme gestellt hat (Die haben ja auch alle gleich Arbeit gekriegt, was kann ich dafür, dass es bei uns so mies aussieht?). Ich muss dazu sagen, dass wir nach 7 Jahren mal wieder eine JAV an der Uni haben. Jedenfalls recherchiert der jetzt auch noch mal, aber ich habe nicht das Gefühl, dass er wirklich auf meiner Seite steht.


    Lange Rede, echt kurzer Sinn. Ich hoffe ihr habt verstanden, was ich meine und wissen will. Mensch ich rede/schreibe echt zu viel.
    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe, die ich hoffentlcih bekomme.


    Bis die Tage. Die Sandra. :D

  • Zitat von "norsalei"

    Ich bin sogar Vorsitzende geworden. Tut aber nix zur Sache.


    Naja, so ganz stimmt das nicht...


    Zitat von "norsalei"

    Wie ist das nun geregelt bei mir mit diesem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Besteht eine reelle Chance, wenn ich diesen Antrag innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende stelle?


    Na klar hast du eine reelle Chance! In § 9 Abs. 2 steht doch alles drin, was du machen musst. Du stellst den Antrag beim Arbeitgeber rechtzeitig in der genannten Frist und dann kann der Arbeitgeber nur durch Auflösungsklage erwirken, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht zumutbar ist, um es mal kurz auszudrücken. Stell einfach den Antrag und du wirst eine Antwort bekommen.


    Es gibt aber viele Gründe, warum der Arbeitgeber dich nicht unbefristet übernehmen kann, z. B. wenn andere Bewerber wesentlich geeigneter sind als du, fehlender Arbeitsplatz, haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungssperre und viele mehr...


    Reicht dir das soweit erstmal?

  • noch ein kurzer Zusatz: stell den Antrag möglichst kurz vor Ende deiner Ausbildung (max. eine Woche), denn so hat der AG keine Chance dass das Nichtzustandekommen eines AV noch vor Ausbildungsende festgestellt werden kann und du hast erstmal für ein paar Monate einen Arbeitsplatz und kannst dich in Ruhe nach Alternativen umsehen!

  • nein, mit dem Antrag gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet - erst der Feststellungsantrag des AG ist auf dessen Auflösung gerichtet.
    Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem sich ein AG nach einem Antrag geweigert hat, den JAVi weiterzubeschäftigen und ihm einen AV auszuhändigen, derjenige hat dann vor dem Arbeitsgericht geklagt, aber das ist schon ewig her und völlig unüblich!

  • Ich danke euch. Ich werde den Antrag sicher stellen.


    Ich habe zwar jetzt schon die Zusage, dass ich nach dem Ende meiner Ausbildung im August 2008 für ein halbes Jahr befristet eingestellt werde, aber unbefristet ist natürlich viel viel besser. Naja, das kommt auch auf die Stelle an. :)


    Ich hoffe nur, dass es nicht im Tarifvertrag (da hab ich noch nicht nachgeschaut) eine Regelung zur Übernahme gibt. Das könnte das Ganze zum Kippen bringen. Mal sehen, ob sich was findet.


    Danke nochmal.
    Liebe Grüße

  • Hallo,
    im Tarifvertrag sollte es keine Regelung geben, die dem BetrVG bzw. PersVG´en wiederspricht.
    Regelungen im Tarifvertrag die den Beschäftigten gegenüber den Gesetzen schlechter stellen, sind aber auch ungültig.


    Daher kann dich der Arbeitgeber nach fristgerechter Einreichung des Antrages nur per Gericht loswerden. Alternativen, außer dir direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu geben, bleiben dem AG ansonsten auch nicht.



    Zitat

    Wenn es nach dem Ausbildungsende ist muss man doch trotzdem eine "einstweilige Verfügung auf eine vorläufige Regelung" stellen, so dass man bis zum Urteil dort beschäftigt bleibt, oder?


    Zitat

    Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem sich ein AG nach einem Antrag geweigert hat, den JAVi weiterzubeschäftigen und ihm einen AV auszuhändigen, derjenige hat dann vor dem Arbeitsgericht geklagt, aber das ist schon ewig her und völlig unüblich!


    Ich habe vor ca. 3 Jahren genau so einen Fall erlebt. Nachdem ein JAV´ler den Antrag auf Übernahme gestellt und die Ausbildung abgeschlossen hatte, wurde er bis zum Ende des Auflösungsverfahrens von seiner Behörde ohne Lohnfortzahlung "ausgesperrt".
    Übrigens ist diese Taktik für Behörden auch gar nicht so dumm, weil sie so auch weniger Probleme haben, die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nachzuweisen, als wenn sie einen JAV´ler bis zum Auflösungsverfahren beschäftigen.
    Der JAV´ler zog mit Erfolg gegen die Aussperrung vor Gericht und gewann. Zwar verlor er im Gegenzug das Auflösungsverfahren, aber die Behörde musste ihm den Lohnausfall vom Ausbildungsende bis zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisse nachträglich erstatten.
    Der JAV´ler kam nach seiner Beschäftigung in der Bundesverkehrverwaltung glücklicherweise direkt in der Wirtschaft unter.


    Bis dann


    Dominic

  • Nee, das heißt es leider nicht, denn wir werden weiterhin fast wie Azubis eingesetzt, oder als Schwangerschaftsvertretung. Dort wo ich arbeiten soll gibt es noch nicht mal einen richtigen Computerarbeitsplatz. Dass heißt ich bin so ein bissl Mädchen für alles. Ich werde dann ab und zu die Vertretung der Sekretärin sein. :(


    Zur Zeit ist in diesem Dezernat auch die Azubine, die dieses Jahr ausgelernt hat und sie ist für ein halbes Jahr befristet. Sie wird gehen müssen, wenn ich nach meiner Abschlussprüfung im Mai dort hin soll. Bin ja eine billigere Arbeitskraft bis September.


    Also wir haben Stellenmangel ohne Ende. Und wenn mal was frei wird, dann reicht der Abschluss meistens nicht aus.


    Tja, Pech gehabt... :cry:

  • Hallo,

    Zitat von "norsalei"

    Also wir haben Stellenmangel ohne Ende. Und wenn mal was frei wird, dann reicht der Abschluss meistens nicht aus.


    Tja, Pech gehabt... :cry:


    nö,
    Antrag auf Übernahme stellen, und wenn dein AG dich los werden will, muß das Verwaltungsgericht entscheiden.
    Für die Zeit des Verfahrens ist dir i.d.R. dein Arbeitsplatz schonmal sicher.


    Ich würde dir aber noch empfehlen dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft zu wenden. Zum einen um eigene Formfehler im Verfahren zu vermeiden und um sicheren Rechtsbeistand zu haben, für den Fall, dass dein AG gegen dich vor Gericht zieht.


    Bis dann


    Dominic

  • Zitat von "norsalei"

    Nee, das heißt es leider nicht, denn wir werden weiterhin fast wie Azubis eingesetzt, oder als Schwangerschaftsvertretung. Dort wo ich arbeiten soll gibt es noch nicht mal einen richtigen Computerarbeitsplatz. Dass heißt ich bin so ein bissl Mädchen für alles. Ich werde dann ab und zu die Vertretung der Sekretärin sein. :(


    Stopp! es geht bei dem Übernahmeanspruch nicht um das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes, sondern einer Stelle im Stellenplan (=Haushaltsermächtigung) und die wird es geben, wenn dir ein (auch nur befristeter) Vertrag angeboten wird! So dass dem AG das stärkste Argument im Rahmen des gerichtlichen Feststellungsbeschlusses fehlt!

  • Ob ich genommen werde, oder ein Student, für den die Stelle das ganze Jahr geplant ist, ist echt egal. Leider ist das nicht immer so einfach, vor allem nicht bei uns an der Uni. Das ist keine Richtige Stelle in dem Sinn. Das ist nur ein vorübergehendes Vorhandensein von Platz und Geld. Mehr aber auch nicht.

  • Zitat

    Ich habe extra nochmal in meinen Ausbildungsvertrag geschaut, ob da nicht irgendeine Klausel zwecks Übernahme geregelt ist. Nix da. Das hätte einem durchaus zum größeren Verhängnis werden können.


    Um da noch mal drauf einzugehen: Es gibt etwas, was sich "Rosinentheorie" nennt - oder auch Günstigkeitsprinzip. Selbst wenn in deinem Ausbildungsvertrag eine rechtsgültige Klausel dringewesen wäre bezüglich der Übernahme am Ende der Ausbildung, gilt für den Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip, so dass die für ihn günstigere Regelung gilt.
    Kannst da auch noch mal bei Wikipedia schauen. Ist in jedem Fall eine ganz gute Sache, die später auch noch mal nützen kann, wenn man das Prinzip kennt.
    Gilt aber nur im Arbeitsrecht (<-- das nicht vergessen).


    Gruß Juleli

  • Ich danke euch wirklich. Ich werde mich aber auch noch mal an unsere HJAV wenden. Mal sehen was die sagen.


    Ihr habt mir aber auf alle Fälle weitergeholfen. Ich bin gespannt, was draus wird.


    Liebe Grüße

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