Es tut mir leid, wenn ich (wie so viele) mit diesem Thema anfange, aber ich habe das Gefühl, dass man hier echt gut beraten wird.
Ich möchte gern meinen Fall schildern, damit ich mich nicht durch's ganze Forum wühlen muss. Habe bisher noch keine 100%ig zufriedenstellenden Antworten für mich gelesen.
Kommen wir mal auf den Punkt:
Ich bin Azubi zur Fachangestellten für Bürokommunikation im 3. Lehrjahr an der Universität Leipzig. Ich habe mich dieses Jahr für die JAV aufstellen lassen und würde (natürlich :wink: ) auch gewählt. Ich bin sogar Vorsitzende geworden. Tut aber nix zur Sache.
Jedenfalls gibt es im § 9 (2) Sächs. Personalvertretungsgesetz diese schöne Aussage zu dem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Da mir nun jeder etwas anderes sagt, bin ich ein bissl verwirrt.
Ich habe extra nochmal in meinen Ausbildungsvertrag geschaut, ob da nicht irgendeine Klausel zwecks Übernahme geregelt ist. Nix da. Das hätte einem durchaus zum größeren Verhängnis werden können.
Nun, um zum Schluss zu kommen: (ha, der war gut...)
Wie ist das nun geregelt bei mir mit diesem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Besteht eine reelle Chance, wenn ich diesen Antrag innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende stelle?
Ein Mitglied des Personalrates der Uni, das sich mit uns JAV'lern beschäftigt, meinte, dass es in der Vergangenheit noch nie so einen Fall gegeben hat, dass jemand einen Antrag auf Übernahme gestellt hat (Die haben ja auch alle gleich Arbeit gekriegt, was kann ich dafür, dass es bei uns so mies aussieht?). Ich muss dazu sagen, dass wir nach 7 Jahren mal wieder eine JAV an der Uni haben. Jedenfalls recherchiert der jetzt auch noch mal, aber ich habe nicht das Gefühl, dass er wirklich auf meiner Seite steht.
Lange Rede, echt kurzer Sinn. Ich hoffe ihr habt verstanden, was ich meine und wissen will. Mensch ich rede/schreibe echt zu viel.
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe, die ich hoffentlcih bekomme.
Bis die Tage. Die Sandra.