Hallo,
könnt Ihr mir helfen?
Ab wann gilt "Bestanden", wenn der Auszubildene die schriftliche Prüfung nach einem 1/2 Jahr wiederholt hat. Ist das der Tag der schriftl. Prüfung oder der Erhalt der Prüfungsergebnisse.
Die mündl. wurde bereits beim 1. Versuch bestanden, und muss daher nicht nochmal abgelegt werden.
Ab wann würde der Auszubildene dann keine Ausbildungsvergütung mehr bekommen, sondern sein "volles" Gehalt?
Schon mal Danke für Eure Rückmeldung.
Pia